Pflegegrad 2 und 3: Was die Pflegekasse zu Hause zahlt
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 2026 monatlich 347 €, bei Pflegegrad 3 sind es 599 €. Alternativ stehen ambulante Pflegesachleistungen bis zu 796 € beziehungsweise 1.497 € zur Verfügung; eine anteilige Kombination ist möglich. Weitere Leistungen folgen eigenen Regeln und dürfen nicht wie frei verfügbares Einkommen addiert werden.
Leistungsübersicht
Ausgewählte Monatsbeträge im Vergleich
Die Beträge zeigen häufig genutzte Leistungen der häuslichen Pflege.
Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 2
- Pflegegeld: 347 €
- Pflegesachleistung: bis 796 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Pflegehilfsmittel: bis 42 €
Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 599 €
- Pflegesachleistung: bis 1.497 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Pflegehilfsmittel: bis 42 €
Stand 2026. Weitere Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten sind im Artikel erläutert.
Leistungen nach Art statt nur nach Betrag
- Leistung 2026: Pflegegeld · Pflegegrad 2: 347 € monatlich · Pflegegrad 3: 599 € monatlich · Wie sie ankommt: Auszahlung bei selbst sichergestellter Pflege
- Leistung 2026: Ambulante Pflegesachleistung · Pflegegrad 2: bis 796 € monatlich · Pflegegrad 3: bis 1.497 € monatlich · Wie sie ankommt: Abrechnung zugelassener Dienste
- Leistung 2026: Tages-/Nachtpflege · Pflegegrad 2: bis 721 € monatlich · Pflegegrad 3: bis 1.357 € monatlich · Wie sie ankommt: teilstationäre Sachleistung
- Leistung 2026: Entlastungsbetrag · Pflegegrad 2: bis 131 € monatlich · Pflegegrad 3: bis 131 € monatlich · Wie sie ankommt: zweckgebundene Erstattung/Abrechnung
- Leistung 2026: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · Pflegegrad 2: bis 42 € monatlich · Pflegegrad 3: bis 42 € monatlich · Wie sie ankommt: Sachleistung oder Kostenerstattung bei Bedarf
- Leistung 2026: Verhinderungs-/Kurzzeitpflege · Pflegegrad 2: gemeinsames Budget bis 3.539 € jährlich · Pflegegrad 3: gemeinsames Budget bis 3.539 € jährlich · Wie sie ankommt: Erstattung oder Einrichtungsabrechnung nach Voraussetzungen
Die Tabelle ist kein garantierter Gesamtanspruch in bar. Tagespflege, Ersatzpflege und Hilfsmittel setzen jeweils eigene Bedingungen voraus; Unterkunft, Verpflegung oder private Zusatzkosten können separat anfallen.
Pflegegrad 3 ist nicht nur „mehr Geld“
Der höhere Betrag folgt einem höheren festgestellten Unterstützungsbedarf. Pflegegrad 3 liegt bei 47,5 bis unter 70 gewichteten Punkten vor. Ändert sich der Alltag erheblich, kann eine Höherstufung beantragt werden. Entscheidend sind die Auswirkungen auf Selbstständigkeit und Fähigkeiten, nicht eine bestimmte Diagnose.
Ein realistischer Monatsplan
Ein Haushalt kann beispielsweise Pflegegeld und einzelne Einsätze eines Pflegedienstes als Kombinationsleistung nutzen. Der Entlastungsbetrag bezahlt parallel ein anerkanntes Unterstützungsangebot; die Pflegehilfsmittel decken benötigte Verbrauchsprodukte. Dabei muss dokumentiert werden, welcher Topf welche Leistung finanziert. Doppelte Abrechnung derselben Tätigkeit ist nicht möglich.
Weitere Ansprüche nicht übersehen
Je nach Situation kommen Wohnraumanpassung, Pflegekurse, Beratung, digitale Pflegeanwendungen, soziale Sicherung der privaten Pflegeperson oder der Beratungsbesuch hinzu. Eine Pflegeberatung kann daraus einen Versorgungsplan erstellen. Für die Grundbegriffe hilft der Vergleich Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag.
Häufige Fragen
Welche Beträge werden direkt ausgezahlt?
Von den hier verglichenen Kernleistungen wird Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Dienste, Entlastungsangebote und Pflegehilfsmittel werden abgerechnet oder nach Vorgaben erstattet.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Der prozentual genutzte Anteil der Sachleistung reduziert das Pflegegeld um denselben Prozentsatz.
Ist der Entlastungsbetrag frei verfügbar?
Nein. Bis zu 131 € monatlich sind zweckgebunden für zugelassene Leistungen. Je nach Anbieter erfolgt Kostenerstattung oder Abtretung beziehungsweise Direktabrechnung.
Wie hoch ist der gemeinsame Jahresbetrag 2026?
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 € je Kalenderjahr zur Verfügung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen
Pflegehilfsmittel über Ihre Pflegekasse
Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Pflegekasse übernommen. So läuft es bei Ihrer Kasse:
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der AOK
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Barmer
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der DAK-Gesundheit
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der IKK classic
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KKH
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KNAPPSCHAFT
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Techniker Krankenkasse
Pflegepaket42-RedaktionWir prüfen Beträge und Gesetzesstände regelmäßig — die letzte Aktualisierung steht oben am Artikel.
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