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Pflegepaket42

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die HD PflegeLogistik UG (haftungsbeschränkt) – tätig unter der Marke „Pflegepaket42“ – ist bemüht, ihr digitales Angebot im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Patientenportal unter portal.pflegepaket42.de sowie die öffentliche Website pflegepaket42.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses digitale Angebot ist mit den folgenden Vorschriften teilweise vereinbar. Wir orientieren uns an ihnen und arbeiten kontinuierlich daran, die vollständige Konformität zu erreichen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – in Kraft seit dem 28. Juni 2025
  • EN 301 549 – Europäische Norm für Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA

Wir befinden uns in der laufenden Umsetzung. Einzelne Inhalte erfüllen die genannten Kriterien möglicherweise noch nicht in vollem Umfang; erkannte Barrieren beheben wir fortlaufend. Als kleines Unternehmen setzen wir Barrierefreiheit aus eigener Überzeugung um und verbessern unser Angebot Schritt für Schritt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 des BFSG, die auf Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG in Verbindung mit der EN 301 549 und den WCAG 2.2 (Level AA) erlassen wurden.

Umgesetzte und laufende Maßnahmen

Unser Angebot ist so gestaltet, dass es ohne Maus bedienbar und mit Screenreadern nutzbar ist. Umgesetzt sind insbesondere:

  • eine durchgängige, semantisch ausgezeichnete Seitenstruktur mit Sprungmarke zum Hauptinhalt,
  • vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur mit sichtbarer Fokusanzeige,
  • ausreichende Farbkontraste; Fehler-, Warn- und Erfolgsmeldungen werden nicht allein über Farbe transportiert,
  • beschriftete Formularfelder mit verständlichen, dem jeweiligen Feld zugeordneten Fehlermeldungen,
  • skalierbare Schrift und Vergrößerung ohne horizontales Scrollen,
  • Rücksicht auf die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung; Inhalte starten nicht automatisch,
  • ausreichend große Bedienelemente, die auch ohne Wischgesten erreichbar sind,
  • aussagekräftige Alternativtexte für informative Bilder.

Prüfmethoden

Wir prüfen unser Angebot regelmäßig automatisiert und manuell — unter anderem mit Tastaturtests und gängigen Screenreadern. Erkannte Barrieren beheben wir fortlaufend.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau (Seite, Browser, verwendetes Hilfsmittel).

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf eine Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Juli 2026 erstellt und zuletzt am 30. Juli 2026 aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung nach den Kriterien der WCAG 2.2, Stufe AA, sowie automatisierte und manuelle Prüfungen.