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Pflegepaket42
Ihr gesetzlicher Anspruch · § 40 Abs. 2 SGB XI

Ihre Pflegehilfsmittel über die DAK-Gesundheit – einfach nach Hause.

Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer DAK-Gesundheit übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.

Anspruch jetzt nutzenUnverbindlich · von Ihrer Kasse bezahlt

Pflegepaket42 ist ein unabhängiger Anbieter – kein Angebot der DAK-Gesundheit.

  • Direktabrechnungmit der Kasse, ohne Zuzahlung
  • Keine Vorkassewir regeln den Antrag komplett
  • Lieferung inklusivemonatlich bequem nach Hause
Häusliche Pflege bei der DAK-Gesundheit
Monatliches Budget

bis zu 42 €

von der DAK-Gesundheit übernommen – je nach Bedarf

Was ist in Ihrem Pflegepaket bei der DAK-Gesundheit?

Sie wählen aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln, was Sie zu Hause brauchen. Zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Desinfektionstücher Hände
  • Desinfektionstücher Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • FFP2-Masken
  • Schutzschürzen
  • Schutzservietten

Die Menge richtet sich nach Ihrem Bedarf, bis zu 42 € im Monat. Sie können die Zusammenstellung jeden Monat ändern. Alle Produkte erklärt →

Was übernimmt die DAK-Gesundheit?

  • Bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, von der DAK-Gesundheit übernommen – je nach Bedarf.
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet. Keine Zuzahlung, keine Vorkasse.
  • Als Sachleistung, nicht als Geld. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Ein eigener Antrag ist bei der DAK nicht nötig. Die DAK schreibt: „Ein gesonderter Pflegehilfsmittel-Antrag an uns ist nicht mehr nötig.“

Pflegepaket oder Pflegebett?

Die Pflegeversicherung kennt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln. Beides geht nebeneinander, auch bei der DAK-Gesundheit.

Zum Verbrauch – unser Pflegepaket

  • Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.
  • Kein Rezept nötig, Pflegegrad 1 genügt.
  • Monatlich nach Hause, die Produkte bleiben bei Ihnen.

Technisch – zum Beispiel Pflegebett oder Hausnotruf

  • Antrag bei der Pflegekasse, oft nach Empfehlung des Medizinischen Dienstes.
  • Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
  • Meist leihweise, mit Aufbau durch ein Sanitätshaus.

So läuft es bei der DAK-Gesundheit

  1. Sie wählen aus

    Was Sie zu Hause brauchen, im Rahmen von bis zu 42 € im Monat.

  2. Wir klären die Kostenübernahme

    Direkt mit der DAK-Pflegekasse. Einen eigenen Antrag müssen Sie nicht stellen.

  3. Sie erhalten Ihr Paket

    Nach der Genehmigung jeden Monat, abgerechnet direkt mit der DAK.

Noch kein Pflegegrad?

Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1. Wie Sie den Pflegegrad bei der DAK-Gesundheit beantragen, erklären wir Schritt für Schritt.

Pflegegrad bei der DAK-Gesundheit beantragen

Gut zu wissen bei der DAK-Gesundheit

  • Alles läuft über einen Vertragslieferanten Ihrer Wahl. Er plant die Versorgung mit Ihnen und klärt die Kostenübernahme mit der DAK.
  • Vertragslieferanten finden Sie im Hilfsmittellotsen der DAK.
  • Die DAK warnt vor Verkaufsanrufen zweifelhafter Anbieter. Wir rufen Sie nicht ungefragt an.
  • Den Vertragslieferanten können Sie jederzeit wechseln.

Pflegeberatung gibt es für Versicherte der DAK-Gesundheit kostenfrei, auch im Pflegestützpunkt vor Ort. Für das Pflegepaket brauchen Sie sie nicht, den Antrag erledigen wir.

Zur Pflegehilfsmittel-Seite der DAK – dort finden Sie auch den Hilfsmittellotsen. Zur Seite der DAK-Gesundheit

Häufige Fragen zur DAK-Gesundheit

Muss ich bei der DAK einen Antrag stellen – gibt es ein Formular oder PDF?

Nein. Die DAK schreibt dazu selbst: „Ein gesonderter Pflegehilfsmittel-Antrag an uns ist nicht mehr nötig.“ Ein Formular oder PDF müssen Sie also nicht suchen – die Antragstellung und die Kostenübernahme klärt der Vertragslieferant, den Sie wählen, direkt mit der DAK-Pflegekasse.

Wer sind Vertragspartner der DAK – und geht es auch über die Apotheke?

Vertragspartner sind Versorger mit einem Vertrag zur DAK – dazu können auch Apotheken und Sanitätshäuser gehören. Sie finden sie im Hilfsmittellotsen, dem Suchwerkzeug der DAK. Sie sind an keinen bestimmten Anbieter gebunden; die Wahl liegt bei Ihnen und lässt sich später ändern.

Die DAK warnt vor Verkaufsanrufen. Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Ein seriöser Anbieter ruft Sie nicht unaufgefordert an, um am Telefon schnell etwas abzuschließen. Sie behalten die Initiative, bekommen alles schriftlich und können den Vertragslieferanten jederzeit wechseln. Im Zweifel: auflegen und selbst bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Die DAK verweist für weitere Hinweise auf die Verbraucherzentralen.

Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?

Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist eine Sachleistung – Sie erhalten die Pflegehilfsmittel geliefert, keinen Geldbetrag.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und werden zu Hause von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson versorgt. Die Hilfsmittel sind für diese private häusliche Pflege bestimmt, nicht zur Verwendung durch einen Pflegedienst.

Ihr Anspruch wartet.

In wenigen Minuten beantragt, ohne Kleingedrucktes.

Pflegepaket beantragen