Die DAK-Gesundheit empfiehlt, den Erstantrag auf Pflegeleistungen digital zu stellen. Der Online-Antrag ist der schnellste Weg zum Pflegegrad, und eine vertraute Person darf ihn für Sie ausfüllen. Danach prüft der Medizinische Dienst Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen des täglichen Lebens. In der Regel dauert die Bearbeitung bei der DAK fünf Wochen, in schweren Pflegesituationen antwortet sie innerhalb weniger Tage. Hier lesen Sie, wie Sie vorgehen.
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Die DAK rät: „Stellen Sie am besten digital einen Antrag.“ Der Online-Erstantrag auf Pflegeleistungen steht auf dak.de unter „Pflegeanträge online stellen“. Sie können auch eine vertraute Person bitten, ihn für Sie auszufüllen. Wer Fragen hat, erreicht die DAK-Servicehotline unter 040 325 325 555.
Pflegeleistungen gibt es ab dem Antragsdatum. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlendes fragt die DAK nach.
Der Medizinische Dienst ermittelt Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen des täglichen Lebens, den sogenannten Modulen. Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden, und der entscheidet über die Höhe der Leistungen. In der Regel kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause.
Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch: Wobei brauchen Sie Hilfe, wie oft, wie lange? Legen Sie Arztbriefe und Medikamentenpläne bereit. Die Person, die Sie im Alltag unterstützt, sollte beim Termin dabei sein.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert bei der DAK in der Regel fünf Wochen. In schweren Pflegesituationen erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Antwort. Das entspricht der gesetzlichen Frist von höchstens 25 Arbeitstagen (§ 18 SGB XI).
Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig festgesetzt, legen Sie Widerspruch ein, gesetzlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Die DAK prüft Ihr Anliegen dann erneut und gibt eventuell ein zweites Gutachten in Auftrag, oft mit einem erneuten Besuch des Medizinischen Dienstes.
Ja, und die DAK empfiehlt das ausdrücklich. Online stellen Sie den Erstantrag auf Pflegeleistungen, einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad, eine Änderung der Pflegeleistung sowie Anträge auf Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung und die Abrechnung des Entlastungsbetrags.
Ja. Die DAK schreibt: Sie können auch eine vertraute Person bitten, den Antrag für Sie auszufüllen. Für Auskünfte und Entscheidungen im Namen der versicherten Person braucht diese Person eine Vollmacht.
In der Regel fünf Wochen. In schweren Pflegesituationen erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Antwort. Die Leistungen gelten ab dem Antragsdatum, die Bearbeitungszeit geht Ihnen also nicht verloren.
Er bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen des täglichen Lebens, den Modulen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte. Aus den Punkten ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.
Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Die DAK überprüft Ihr Anliegen dann und gibt eventuell ein zweites Gutachten in Auftrag. Dafür kann der Medizinische Dienst einen erneuten Besuch mit Ihnen vereinbaren. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen aus dem Alltag, ein Pflegetagebuch hilft dabei.
Mit dem Pflegegrad haben Sie bei der DAK-Gesundheit auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der DAK übernommen. Wie das über die DAK läuft, lesen Sie auf unserer DAK-Seite.
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