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Pflegepaket42

Pflegegrad-Checker

Beantworten Sie zwei einfache Fragen und erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach Paragraph 40 Abs. 2 SGB XI haben.

Bin ich berechtigt?

In 30 Sekunden herausgefunden.

Frage 1 von 3

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor?

Was ist ein Pflegegrad — und was bringt er Ihnen?

Der Pflegegrad (1 bis 5) drückt aus, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Er ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung — dazu gehört auch die monatliche Pauschale von bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

  • Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse.
  • Ein Gutachter (Medizinischer Dienst, bei privat Versicherten Medicproof) schaut sich die Pflegesituation an.
  • Bewertet werden sechs Lebensbereiche — von Mobilität bis Selbstversorgung.

Was leistet der Pflegegrad-Checker?

Zwei einfache Fragen geben Ihnen eine schnelle, unverbindliche Orientierung, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist. Der Checker ersetzt keine offizielle Begutachtung — die Einstufung entscheidet immer die Pflegekasse. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Schon ein Pflegegrad?

Dann steht Ihnen die 42-€-Pauschale zu. Mit dem Pflegepaket-Finder sehen Sie, welche Pflegehilfsmittel und Mengen für Sie am sinnvollsten sind.

Häufige Fragen

Pflegegrad und Anspruch — klar beantwortet.

Kostet mich das wirklich gar nichts?

Richtig. Ihre Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat direkt an uns. Für Sie: 0 € Eigenanteil, keine Vorkasse, kein verstecktes Kleingedrucktes.

Brauche ich ein Rezept oder eine Verordnung vom Arzt?

Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt ein anerkannter Pflegegrad. Ein Rezept oder ein Arztbesuch ist nicht nötig.

Welchen Pflegegrad brauche ich?

Pflegegrad 1 bis 5. Wichtig: Die Pflege muss zu Hause stattfinden, also auch in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen. Im vollstationären Pflegeheim besteht der Anspruch nicht.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich das nutze?

Nein. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist unabhängig vom Pflegegeld. Ihr Pflegegeld bleibt voll erhalten.

Wie läuft der Antrag ab?

Sie füllen unser Online-Formular aus (ca. 5 Minuten). Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse übernehmen wir. Nach der Genehmigung starten wir mit der monatlichen Lieferung.

Wie lange dauert es bis zur Genehmigung?

Die Bearbeitungszeit hängt von Ihrer Pflegekasse und den vollständigen Unterlagen ab. Einen festen Liefertermin können wir vor der Genehmigung nicht zusagen.

Kann ich die Produkte selbst auswählen?

Ja. Aus den zugelassenen Pflegehilfsmitteln stellen Sie Ihr Paket selbst zusammen und passen es jeden Monat neu an.

Verfällt das Budget, wenn ich es nicht nutze?

Ja. Die 42 € gelten pro Kalendermonat und lassen sich nicht ansparen. Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Deshalb liefern wir bequem jeden Monat.

Kann ich mir die 42 € auch auszahlen lassen?

Die bis zu 42 € sind kein frei auszahlbares Pflegegeld. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten zugelassener Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alternativ zur Direktabrechnung können Sie selbst gekaufte Produkte gegen Beleg erstatten lassen. Klären Sie Produkte und Erstattungsbedingungen vor dem Kauf mit Ihrer Pflegekasse.

Ich habe schon einen Anbieter. Kann ich wechseln?

Ja. Prüfen Sie zuerst die Kündigungsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters. Stimmen Sie das Ende der bisherigen Versorgung und den Beginn der neuen Versorgung ab. So vermeiden Sie doppelte Lieferungen. Bei Fragen zu einem Wechsel zu uns hilft unser Kontaktformular.

Kann ich das für mein Elternteil beantragen?

Ja. Mit dem Einverständnis der pflegebedürftigen Person können Sie den Antrag als Angehöriger vollständig übernehmen.

Gilt das auch für Privatversicherte?

Auch in der privaten Pflegeversicherung gibt es meist einen vergleichbaren Anspruch. Dort läuft die Abrechnung aber über Kostenerstattung: Sie zahlen und reichen die Rechnung ein. Unser Direktabrechnungs-Service ist auf gesetzlich Versicherte ausgelegt.

Was bedeutet „präqualifiziert“?

Dass wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt sind, Pflegehilfsmittel abzugeben und abzurechnen. Das ist die gesetzliche Voraussetzung dafür.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir nutzen sie ausschließlich für Antrag und Lieferung und verkaufen keine Daten weiter. Alles DSGVO-konform, auf Servern in Deutschland.

Ihr Anspruch wartet.
Nutzen Sie ihn jetzt.

Der Antrag dauert etwa 5 Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.

Jetzt kostenlos Antrag stellen
🔒 SSL-verschlüsseltDSGVO-konformDaten zur Antragsbearbeitung