Beantworten Sie zwei einfache Fragen und erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach Paragraph 40 Abs. 2 SGB XI haben.
In 30 Sekunden herausgefunden.
Der Pflegegrad (1 bis 5) drückt aus, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Er ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung — dazu gehört auch die monatliche Pauschale von bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
Zwei einfache Fragen geben Ihnen eine schnelle, unverbindliche Orientierung, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist. Der Checker ersetzt keine offizielle Begutachtung — die Einstufung entscheidet immer die Pflegekasse. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Dann steht Ihnen die 42-€-Pauschale zu. Mit dem Pflegepaket-Finder sehen Sie, welche Pflegehilfsmittel und Mengen für Sie am sinnvollsten sind.
Pflegegrad und Anspruch — klar beantwortet.
Richtig. Ihre Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat direkt an uns. Für Sie: 0 € Eigenanteil, keine Vorkasse, kein verstecktes Kleingedrucktes.
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt ein anerkannter Pflegegrad. Ein Rezept oder ein Arztbesuch ist nicht nötig.
Pflegegrad 1 bis 5. Wichtig: Die Pflege muss zu Hause stattfinden, also auch in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen. Im vollstationären Pflegeheim besteht der Anspruch nicht.
Nein. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist unabhängig vom Pflegegeld. Ihr Pflegegeld bleibt voll erhalten.
Sie füllen unser Online-Formular aus (ca. 5 Minuten). Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse übernehmen wir. Nach der Genehmigung starten wir mit der monatlichen Lieferung.
Das entscheidet Ihre Pflegekasse. Oft geht es schnell, manchmal dauert es einige Wochen. Die Bearbeitungszeit liegt bei der Kasse, nicht bei uns.
Ja. Aus den zugelassenen Pflegehilfsmitteln stellen Sie Ihr Paket selbst zusammen und passen es jeden Monat neu an.
Ja. Die 42 € gelten pro Kalendermonat und lassen sich nicht ansparen. Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Deshalb liefern wir bequem jeden Monat.
Nein. Es ist eine Sachleistung: Die Pflegekasse zahlt kein Bargeld aus, sondern übernimmt die Kosten für die gelieferten Pflegehilfsmittel.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Sie sind an keine lange Laufzeit gebunden; aufhören geht mit einer kurzen Nachricht.
Ja. Mit dem Einverständnis der pflegebedürftigen Person können Sie den Antrag als Angehöriger vollständig übernehmen.
Auch in der privaten Pflegeversicherung gibt es meist einen vergleichbaren Anspruch. Dort läuft die Abrechnung aber über Kostenerstattung: Sie zahlen und reichen die Rechnung ein. Unser Direktabrechnungs-Service ist auf gesetzlich Versicherte ausgelegt.
Dass wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt sind, Pflegehilfsmittel abzugeben und abzurechnen. Das ist die gesetzliche Voraussetzung dafür.
Wir nutzen sie ausschließlich für Antrag und Lieferung und verkaufen keine Daten weiter. Alles DSGVO-konform, auf Servern in Deutschland.
Der Antrag dauert 5 Minuten. Es kostet Sie nichts. Und Sie müssen danach nichts weiter tun.
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