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Pflegepaket42

Ihre passende Box finden

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Pflegesituation und erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel und Mengen im Rahmen von bis zu 42 € im Monat für Sie am sinnvollsten sind.

Passende Box finden

Erst prüfen wir mit 5 Fragen Ihren Anspruch, dann stellen wir mit 5 Fragen Ihre Box zusammen.

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Ihr Budget: bis zu 42 € im Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege können notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit bis zu 42 € im Monat übernommen werden. Über den Antrag entscheidet Ihre Pflegekasse. Dieser Fragebogen hilft Ihnen einzuschätzen, welche Hilfsmittel zu Ihrer Unterstützung im Alltag passen.

Wer hat Anspruch?

  • Ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5.
  • Pflege zu Hause, auch in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen (nicht im vollstationären Heim).
  • Unterstützung durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, gegebenenfalls gemeinsam mit einem Pflegedienst.
  • Kein Rezept und kein Arztbesuch nötig.

Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Produkte, die im Pflegealltag verbraucht werden — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Sie stellen Ihre Box aus den zugelassenen Hilfsmitteln selbst zusammen und passen es jeden Monat neu an.

Wie hilft Ihnen der Fragebogen?

Beantworten Sie ein paar Fragen zur Pflegesituation — anonym und kostenlos. Sie sehen anschließend, welche Hilfsmittel und Mengen sinnvoll in den 42-€-Rahmen passen — abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf. Angaben werden vorübergehend in diesem Browser gespeichert, damit Sie den Antrag fortsetzen können. Wenn Sie den Antrag absenden, werden die Beratungs- und Antragsdaten zur Bearbeitung an unser Portal übermittelt. Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse übernehmen wir anschließend für Sie; über die Genehmigung entscheidet die Kasse.

Noch keinen Pflegegrad? Mit dem Pflegegrad-Checker prüfen Sie in zwei Minuten, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist.

Häufige Fragen

Alles rund um Ihre 42 € im Monat — klar beantwortet.

Kostet mich das wirklich gar nichts?

Richtig. Ihre Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat direkt an uns. Für Sie: 0 € Eigenanteil, keine Vorkasse, kein verstecktes Kleingedrucktes.

Brauche ich ein Rezept oder eine Verordnung vom Arzt?

Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt ein anerkannter Pflegegrad. Ein Rezept oder ein Arztbesuch ist nicht nötig.

Welchen Pflegegrad brauche ich?

Pflegegrad 1 bis 5. Wichtig: Die Pflege muss zu Hause stattfinden, also auch in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen. Im vollstationären Pflegeheim besteht der Anspruch nicht.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich das nutze?

Nein. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist unabhängig vom Pflegegeld. Ihr Pflegegeld bleibt voll erhalten.

Wie läuft der Antrag ab?

Sie füllen unser Online-Formular aus (ca. 5 Minuten). Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse übernehmen wir. Nach der Genehmigung starten wir mit der monatlichen Lieferung.

Wie lange dauert es bis zur Genehmigung?

Die Bearbeitungszeit hängt von Ihrer Pflegekasse und den vollständigen Unterlagen ab. Einen festen Liefertermin können wir vor der Genehmigung nicht zusagen.

Kann ich die Produkte selbst auswählen?

Ja. Aus den zugelassenen Pflegehilfsmitteln stellen Sie Ihr Paket selbst zusammen und passen es jeden Monat neu an.

Verfällt das Budget, wenn ich es nicht nutze?

Ja. Die 42 € gelten pro Kalendermonat und lassen sich nicht ansparen. Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Deshalb liefern wir bequem jeden Monat.

Kann ich mir die 42 € auch auszahlen lassen?

Die bis zu 42 € sind kein frei auszahlbares Pflegegeld. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten zugelassener Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alternativ zur Direktabrechnung können Sie selbst gekaufte Produkte gegen Beleg erstatten lassen. Klären Sie Produkte und Erstattungsbedingungen vor dem Kauf mit Ihrer Pflegekasse.

Ich habe schon einen Anbieter. Kann ich wechseln?

Ja. Prüfen Sie zuerst die Kündigungsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters. Stimmen Sie das Ende der bisherigen Versorgung und den Beginn der neuen Versorgung ab. So vermeiden Sie doppelte Lieferungen. Bei Fragen zu einem Wechsel zu uns hilft unser Kontaktformular.

Kann ich das für mein Elternteil beantragen?

Ja. Mit dem Einverständnis der pflegebedürftigen Person können Sie den Antrag als Angehöriger vollständig übernehmen.

Gilt das auch für Privatversicherte?

Auch in der privaten Pflegeversicherung gibt es meist einen vergleichbaren Anspruch. Dort läuft die Abrechnung aber über Kostenerstattung: Sie zahlen und reichen die Rechnung ein. Unser Direktabrechnungs-Service ist auf gesetzlich Versicherte ausgelegt.

Was bedeutet „präqualifiziert“?

Dass wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt sind, Pflegehilfsmittel abzugeben und abzurechnen. Das ist die gesetzliche Voraussetzung dafür.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir nutzen sie ausschließlich für Antrag und Lieferung und verkaufen keine Daten weiter. Alles DSGVO-konform, auf Servern in Deutschland.

Ihr Anspruch wartet.
Nutzen Sie ihn jetzt.

Der Antrag dauert etwa 5 Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.

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