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Pflegepaket42
Ihr gesetzlicher Anspruch · § 40 Abs. 2 SGB XI

Ihre Pflegehilfsmittel über die KNAPPSCHAFT – einfach nach Hause.

Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer KNAPPSCHAFT übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.

Anspruch jetzt nutzenUnverbindlich · von Ihrer Kasse bezahlt

Pflegepaket42 ist ein unabhängiger Anbieter – kein Angebot der KNAPPSCHAFT.

  • Direktabrechnungmit der Kasse, ohne Zuzahlung
  • Keine Vorkassewir regeln den Antrag komplett
  • Lieferung inklusivemonatlich bequem nach Hause
Häusliche Pflege bei der KNAPPSCHAFT
Monatliches Budget

bis zu 42 €

von der KNAPPSCHAFT übernommen – je nach Bedarf

Ihr monatliches Budget

Sie stellen im Rahmen dieses Budgets zusammen, was Sie für die Pflege zu Hause brauchen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – nach Genehmigung, ohne Vorkasse.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € / Monat
0 €42
Ihr monatliches Paket

Was ist in Ihrem Pflegepaket bei der KNAPPSCHAFT?

Sie stellen sich flexibel zusammen, was Sie zu Hause brauchen: aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln. Bis zu 42 € monatlich, von Ihrer KNAPPSCHAFT übernommen – je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.

  • Einmalhandschuhe

    Einmalhandschuhe

    Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.

  • Fingerlinge

    Fingerlinge

    Für kleine Handgriffe wie Salbe auftragen. Schneller an- und ausgezogen.

  • Händedesinfektion

    Händedesinfektion

    Schützt beide bei der Pflege. Passt auch in die Handtasche.

  • Flächendesinfektion

    Flächendesinfektion

    Für Pflegebett, Rollator und Haltegriffe: alles, was täglich berührt wird.

  • Desinfektionstücher Hände

    Desinfektionstücher Hände

    Sanft zur Haut. Praktisch, wenn kein Waschbecken in der Nähe ist.

  • Desinfektionstücher Flächen

    Desinfektionstücher Flächen

    Wischen statt sprühen. Ideal für Griffe, Ablagen und Nachttisch.

  • Bettschutzeinlagen

    Bettschutzeinlagen

    Saugstark, schützt Matratze und Bettwäsche. Einfach entsorgen.

  • Medizinische Gesichtsmasken

    Medizinische Gesichtsmasken

    Mund-Nasen-Schutz für die tägliche Pflege.

  • FFP2-Masken

    FFP2-Masken

    Erhöhter Schutz, z. B. bei Erkältungen oder geschwächtem Immunsystem.

  • Schutzschürzen

    Schutzschürzen

    Hält Kleidung sauber und trocken. Als Einmal- oder Mehrwegvariante.

  • Schutzservietten

    Schutzservietten

    Schützt die Kleidung beim Essen und Waschen.

Jeden Monat neu wählbar: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen wir Ihr Paket für die KNAPPSCHAFT jederzeit an – ohne Aufpreis.

Kostenübernahme nach § 40 SGB XI

Was übernimmt die KNAPPSCHAFT?

Die KNAPPSCHAFT zahlt bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf. Als Beispiele nennt sie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad; die weiteren Bedingungen stehen in § 40 Abs. 1 SGB XI. Für Verbrauchsmittel fällt keine Zuzahlung an, und für notwendige Produkte in erforderlicher Menge gibt es laut KNAPPSCHAFT in der Regel keine Aufzahlung.

Offizieller Abrechnungsweg

Direktabrechnung mit der Pflegekasse (0 € Zuzahlung, keine Vorkasse)

Stand: 09/2026
Wichtig für Angehörige

Pflegepaket vs. Pflegebett & Hausnotruf

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (unser Paket) und technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett oder Hausnotruf):

✓ Unser Service · PG 54📦

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Kosten: Bis zu 42 € monatlich, von der KNAPPSCHAFT übernommen – je nach Bedarf, ohne Eigenanteil.
  • Rezept: Kein ärztliches Rezept nötig. Anerkannter Pflegegrad 1–5 genügt.
  • Eigentum: Die gelieferten Artikel verbleiben dauerhaft bei Ihnen zu Hause.
  • Lieferung: Monatlich und ohne Versandkosten direkt an Ihre Haustür.
→ Digital in wenigen Minuten beantragen – ohne Arztbesuch.
Pflegekasse · PG 50–53🦽

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett)

  • Kosten: Gesetzliche Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel (ab 18 Jahren).
  • Antrag: Bei der Pflegekasse – oft auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Eine ärztliche Verordnung hilft, ist aber nicht immer Pflicht.
  • Leihgabe: Werden häufig leihweise gestellt und nach Wegfall des Bedarfs zurückgegeben.
  • Bereitstellung: Lieferung und Aufbau vor Ort durch ein Sanitätshaus.
Hinweis: Rollstühle und ähnliche Hilfsmittel der Krankenkasse verordnet Ihr Arzt; dort gilt eine Zuzahlung von höchstens 10 €.
Einfacher Ablauf

In wenigen Schritten bei der KNAPPSCHAFT beantragen

Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.

1

Bedarf zusammenstellen

Sie wählen aus, was Sie zu Hause wirklich brauchen – im Rahmen von bis zu 42 € im Monat.

2

Antrag bei der KNAPPSCHAFT

Die KNAPPSCHAFT erlaubt den formlosen Antrag, auch direkt über einen Vertragspartner. Wir bereiten ihn vor, Sie unterschreiben; bei den meisten Pflegehilfsmitteln ist ein Genehmigungsverfahren nötig, das wir für Sie anstoßen.

3

Lieferung nach Hause

Nach der Genehmigung kommt Ihr Pflegepaket monatlich an die Haustür. Die Abrechnung läuft direkt mit der KNAPPSCHAFT.

Noch kein Pflegegrad?

Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1. Wie Sie den Pflegegrad bei der KNAPPSCHAFT beantragen, erklären wir Schritt für Schritt.

Pflegegrad bei der KNAPPSCHAFT beantragen
Bundesweite Abrechnung

Zuständigkeit & Pflegeberatung bei der KNAPPSCHAFT

Egal in welchem Bundesland Sie oder Ihre Angehörigen leben: Wir übernehmen die offizielle Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer zuständigen Kasse.

Versorgung über die KNAPPSCHAFT

Egal, wo Sie versichert sind: Wir stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse der KNAPPSCHAFT und rechnen direkt mit ihr ab. Was bei Ihrer Kasse besonders ist, lesen Sie weiter unten unter „Gut zu wissen".

Pflegeberatung vor Ort – gesetzlich kostenfrei (§ 7a SGB XI)

Als Versicherter der KNAPPSCHAFT haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung – zum Beispiel in Pflegestützpunkten vor Ort, etwa zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Wohnumfeld-Zuschuss.

💡 Für die bis zu 42 € an Pflegehilfsmitteln müssen Sie keinen Pflegestützpunkt aufsuchen – das erledigen wir digital für Sie.

Gut zu wissen bei der KNAPPSCHAFT

Die KNAPPSCHAFT geht bei Pflegehilfsmitteln zwei Wege: Entweder Sie beantragen sie direkt bei einem Vertragspartner, den Sie im Hilfsmittelkompass finden, oder Sie stellen den Antrag formlos bei der KNAPPSCHAFT und legen die Einwilligung in die Datenübermittlung bei. Zuständig ist das Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen. Die KNAPPSCHAFT schreibt selbst, dass bei den meisten Pflegehilfsmitteln ein Genehmigungsverfahren nötig ist und sie bei Bedarf ihren Sozialmedizinischen Dienst hinzuzieht, um die Notwendigkeit zu prüfen. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten stellt sie teilweise leihweise bereit, inklusive Anpassung und Instandsetzung; dafür gilt eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel – nicht für Verbrauchsmittel. Erreichbar ist die KNAPPSCHAFT unter 08000 200 501, Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, und über das Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT.

Zur Pflegehilfsmittel-Seite der KNAPPSCHAFT mit dem Formular zur Einwilligung in die Datenübermittlung.

Zum Antrag der KNAPPSCHAFT

Antworten auf Ihre Fragen

Häufige Fragen zur KNAPPSCHAFT

Brauche ich bei der KNAPPSCHAFT ein Formular für Pflegehilfsmittel?

Nein, die KNAPPSCHAFT erlaubt den formlosen Antrag. Wer direkt bei der KNAPPSCHAFT beantragt, legt die Einwilligung in die Datenübermittlung als PDF bei. Einfacher ist der Weg über einen Vertragspartner wie uns: Wir bereiten den Antrag vor, Sie unterschreiben.

Wohin schicke ich den Antrag bei der KNAPPSCHAFT?

An das Fachzentrum für Hilfsmittel der KNAPPSCHAFT, 45095 Essen. Über uns entfällt das: Wir reichen den Antrag ein und melden uns, sobald die Genehmigung da ist.

Prüft die KNAPPSCHAFT, ob ich die Pflegehilfsmittel wirklich brauche?

Ja, bei den meisten Pflegehilfsmitteln gibt es ein Genehmigungsverfahren. Die KNAPPSCHAFT zieht dafür bei Bedarf ihren Sozialmedizinischen Dienst hinzu. Geliefert wird erst nach der Genehmigung – so ist es auch bei uns.

Muss ich bei der KNAPPSCHAFT etwas dazuzahlen?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht. Die Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel, gilt bei der KNAPPSCHAFT nur für technische Pflegehilfsmittel, und für notwendige Produkte in erforderlicher Menge gibt es in der Regel keine Aufzahlung.

Bekomme ich ein Pflegebett von der KNAPPSCHAFT?

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten stellt die KNAPPSCHAFT teilweise leihweise bereit, inklusive Anpassung und Instandsetzung, mit Zuzahlung von zehn Prozent bis 25 €. Das läuft getrennt von den 42 € für Verbrauchsmittel und wird direkt bei der KNAPPSCHAFT beantragt.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der KNAPPSCHAFT?

Für Anträge der Pflegeversicherung nennt die KNAPPSCHAFT nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel drei Wochen. Bei Pflegehilfsmitteln über einen Vertragspartner geht es oft schneller, weil die Unterlagen direkt vollständig eingehen.

Ihr Anspruch wartet.

Beantragen Sie Ihr Pflegepaket – ehrlich, ohne Kleingedrucktes, in wenigen Minuten.

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