Pflegegrad bei der KNAPPSCHAFT beantragen – Antrag, Ablauf, drei Wochen
Bei der KNAPPSCHAFT beantragen Sie den Pflegegrad mit dem „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ – als PDF zum Ausdrucken, digital im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT oder telefonisch unter 08000 200 501. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen nennt die KNAPPSCHAFT eine Bearbeitungszeit von in der Regel drei Wochen. Hier lesen Sie, welcher Weg zu Ihnen passt, wie die Begutachtung läuft und was Besitzstandsschutz bedeutet.
Pflegegrad-Check startenSo gehen Sie vor
Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Antragsweg wählen: PDF, Meine KNAPPSCHAFT oder Telefon
Den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ laden Sie als PDF herunter, füllen ihn aus und schicken ihn im Original zurück – die richtige Adresse steht schon im Antrag. Bestimmte Anträge füllen Sie direkt digital in Meine KNAPPSCHAFT aus. Oder Sie rufen unter 08000 200 501 an, Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr. Auch die Geschäftsstelle vor Ort hilft.
Antragsdatum sichern
Pflegeleistungen gibt es ab dem Antragsdatum. Ein Anruf reicht, um das Datum zu sichern; die Unterlagen können Sie nachreichen.
Unterlagen vollständig einreichen
Die drei Wochen Bearbeitungszeit der KNAPPSCHAFT beginnen mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Legen Sie deshalb gleich bei, was verlangt wird, und geben Sie eine Vollmacht mit, wenn Sie für Angehörige handeln.
Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst
Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, prüft bei der KNAPPSCHAFT der Sozialmedizinische Dienst – die KNAPPSCHAFT hat dafür einen eigenen Dienst, nicht den Medizinischen Dienst der anderen Kassen. Bewertet wird nach Punkten in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte. Aus den Punkten ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.
Auf den Besuch vorbereiten
Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch: Wobei ist Hilfe nötig, wie oft, wie lange? Legen Sie Arztbriefe und Medikamentenpläne bereit und lassen Sie die Person dabei sein, die Sie im Alltag unterstützt.
Bescheid – Höherstufung mit Besitzstandsschutz
Gesetzlich muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI); die KNAPPSCHAFT nennt in der Regel drei Wochen. Steigt der Hilfebedarf, stellen Sie den Höherstufungsantrag. Die KNAPPSCHAFT garantiert dabei Besitzstandsschutz: Sie werden nicht niedriger eingestuft. Gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Häufige Fragen
Gibt es den Pflegeantrag der KNAPPSCHAFT als PDF?
Ja. Der „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ steht als PDF auf knappschaft.de. Er muss ausgefüllt im Original zurückgeschickt werden, die Adresse steht im Antrag. Alternativ nutzen Sie Meine KNAPPSCHAFT, wo Sie bestimmte Anträge direkt digital ausfüllen oder hochladen.
Kann ich den Pflegegrad bei der KNAPPSCHAFT telefonisch beantragen?
Ja, unter 08000 200 501, Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr. Auch in der Geschäftsstelle vor Ort können Sie den Antrag stellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der KNAPPSCHAFT?
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel drei Wochen, so die KNAPPSCHAFT. Das ist schneller als die gesetzliche Höchstfrist von 25 Arbeitstagen. Die Leistungen gelten ab dem Antragsdatum.
Was bedeutet Besitzstandsschutz bei der Höherstufung?
Wenn Sie bei der KNAPPSCHAFT eine Höherstufung beantragen und die Begutachtung einen niedrigeren Bedarf ergibt, werden Sie nicht niedriger eingestuft. Sie riskieren mit dem Antrag also nichts.
Wer darf den Antrag bei der KNAPPSCHAFT stellen?
Die versicherte Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa Angehörige. Legen Sie die Vollmacht gleich bei, damit die KNAPPSCHAFT mit Ihnen sprechen darf.
Wer begutachtet bei der KNAPPSCHAFT den Pflegegrad?
Der Sozialmedizinische Dienst der KNAPPSCHAFT – die KNAPPSCHAFT schreibt selbst: „Das prüft der Sozialmedizinische Dienst.“ Anders als bei den meisten Kassen ist es also nicht der Medizinische Dienst. Bewertet wird nach einem Punktesystem in sechs Modulen; je mehr Hilfe nötig ist, desto mehr Punkte, und daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.
Mit dem Pflegegrad haben Sie bei der KNAPPSCHAFT auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der KNAPPSCHAFT übernommen. Wie das über die KNAPPSCHAFT läuft, lesen Sie auf unserer KNAPPSCHAFT-Seite.
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