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Pflegepaket42
Ihr gesetzlicher Anspruch · § 40 Abs. 2 SGB XI

Ihre Pflegehilfsmittel über die KKH – einfach nach Hause.

Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer KKH übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.

Anspruch jetzt nutzenUnverbindlich · von Ihrer Kasse bezahlt

Pflegepaket42 ist ein unabhängiger Anbieter – kein Angebot der KKH.

  • Direktabrechnungmit der Kasse, ohne Zuzahlung
  • Keine Vorkassewir regeln den Antrag komplett
  • Lieferung inklusivemonatlich bequem nach Hause
Häusliche Pflege bei der KKH
Monatliches Budget

bis zu 42 €

von der KKH übernommen – je nach Bedarf

Ihr monatliches Budget

Sie stellen im Rahmen dieses Budgets zusammen, was Sie für die Pflege zu Hause brauchen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – nach Genehmigung, ohne Vorkasse.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € / Monat
0 €42
Ihr monatliches Paket

Was ist in Ihrem Pflegepaket bei der KKH?

Sie stellen sich flexibel zusammen, was Sie zu Hause brauchen: aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln. Bis zu 42 € monatlich, von Ihrer KKH übernommen – je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.

  • Einmalhandschuhe

    Einmalhandschuhe

    Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.

  • Fingerlinge

    Fingerlinge

    Für kleine Handgriffe wie Salbe auftragen. Schneller an- und ausgezogen.

  • Händedesinfektion

    Händedesinfektion

    Schützt beide bei der Pflege. Passt auch in die Handtasche.

  • Flächendesinfektion

    Flächendesinfektion

    Für Pflegebett, Rollator und Haltegriffe: alles, was täglich berührt wird.

  • Desinfektionstücher Hände

    Desinfektionstücher Hände

    Sanft zur Haut. Praktisch, wenn kein Waschbecken in der Nähe ist.

  • Desinfektionstücher Flächen

    Desinfektionstücher Flächen

    Wischen statt sprühen. Ideal für Griffe, Ablagen und Nachttisch.

  • Bettschutzeinlagen

    Bettschutzeinlagen

    Saugstark, schützt Matratze und Bettwäsche. Einfach entsorgen.

  • Medizinische Gesichtsmasken

    Medizinische Gesichtsmasken

    Mund-Nasen-Schutz für die tägliche Pflege.

  • FFP2-Masken

    FFP2-Masken

    Erhöhter Schutz, z. B. bei Erkältungen oder geschwächtem Immunsystem.

  • Schutzschürzen

    Schutzschürzen

    Hält Kleidung sauber und trocken. Als Einmal- oder Mehrwegvariante.

  • Schutzservietten

    Schutzservietten

    Schützt die Kleidung beim Essen und Waschen.

Jeden Monat neu wählbar: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen wir Ihr Paket für die KKH jederzeit an – ohne Aufpreis.

Kostenübernahme nach § 40 SGB XI

Was übernimmt die KKH?

Die KKH übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 42 € insgesamt – je nach Bedarf. Beispiele sind Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1 bis 5 und der Bezug von Pflegegeld oder Kombinationsleistung, also Pflege ganz oder teilweise durch Angehörige. Wer ausschließlich Sachleistungen eines Pflegedienstes erhält, bekommt die Verbrauchsmittel nicht über die KKH. Eine Zuzahlung gibt es nicht; nur Mehrkosten über 42 € hinaus tragen Sie selbst.

Offizieller Abrechnungsweg

Direktabrechnung mit der Pflegekasse (0 € Zuzahlung, keine Vorkasse)

Stand: 09/2026
Wichtig für Angehörige

Pflegepaket vs. Pflegebett & Hausnotruf

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (unser Paket) und technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett oder Hausnotruf):

✓ Unser Service · PG 54📦

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Kosten: Bis zu 42 € monatlich, von der KKH übernommen – je nach Bedarf, ohne Eigenanteil.
  • Rezept: Kein ärztliches Rezept nötig. Anerkannter Pflegegrad 1–5 genügt.
  • Eigentum: Die gelieferten Artikel verbleiben dauerhaft bei Ihnen zu Hause.
  • Lieferung: Monatlich und ohne Versandkosten direkt an Ihre Haustür.
→ Digital in wenigen Minuten beantragen – ohne Arztbesuch.
Pflegekasse · PG 50–53🦽

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett)

  • Kosten: Gesetzliche Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel (ab 18 Jahren).
  • Antrag: Bei der Pflegekasse – oft auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Eine ärztliche Verordnung hilft, ist aber nicht immer Pflicht.
  • Leihgabe: Werden häufig leihweise gestellt und nach Wegfall des Bedarfs zurückgegeben.
  • Bereitstellung: Lieferung und Aufbau vor Ort durch ein Sanitätshaus.
Hinweis: Rollstühle und ähnliche Hilfsmittel der Krankenkasse verordnet Ihr Arzt; dort gilt eine Zuzahlung von höchstens 10 €.
Einfacher Ablauf

In wenigen Schritten bei der KKH beantragen

Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.

1

Bedarf zusammenstellen

Sie wählen aus, was Sie zu Hause brauchen – im Rahmen von bis zu 42 € im Monat. Nichts wird Ihnen aufgedrängt.

2

Antrag auf Kostenübernahme

Bei der KKH stellen Sie den Antrag grundsätzlich selbst; den Vordruck erhalten Sie vom zugelassenen Leistungserbringer. Wir bereiten ihn vor, Sie unterschreiben, die KKH prüft und genehmigt, bevor geliefert wird.

3

Lieferung nach Hause

Nach der Genehmigung kommt Ihr Pflegepaket monatlich an die Haustür. Als Vertragspartner rechnen wir direkt mit der KKH-Pflegekasse ab.

Noch kein Pflegegrad?

Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1. Wie Sie den Pflegegrad bei der KKH beantragen, erklären wir Schritt für Schritt.

Pflegegrad bei der KKH beantragen
Bundesweite Abrechnung

Zuständigkeit & Pflegeberatung bei der KKH

Egal in welchem Bundesland Sie oder Ihre Angehörigen leben: Wir übernehmen die offizielle Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer zuständigen Kasse.

Versorgung über die KKH

Egal, wo Sie versichert sind: Wir stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse der KKH und rechnen direkt mit ihr ab. Was bei Ihrer Kasse besonders ist, lesen Sie weiter unten unter „Gut zu wissen".

Pflegeberatung vor Ort – gesetzlich kostenfrei (§ 7a SGB XI)

Als Versicherter der KKH haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung – zum Beispiel in Pflegestützpunkten vor Ort, etwa zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Wohnumfeld-Zuschuss.

💡 Für die bis zu 42 € an Pflegehilfsmitteln müssen Sie keinen Pflegestützpunkt aufsuchen – das erledigen wir digital für Sie.

Gut zu wissen bei der KKH

Die KKH hat im Juni 2026 öffentlich vor einer Betrugsmasche mit Pflegeboxen gewarnt: Anrufer geben sich als Kassenmitarbeiter aus, Boxen werden per automatischer Telefonansage angeboten, Verträge mit mutmaßlich gefälschten Unterschriften abgeschlossen – und die KKH stellt klar, dass es nicht erlaubt ist, Versicherte unaufgefordert zu kontaktieren. Ihr Rat: keine zugeschickten Anträge oder Vollmachten dubioser Anbieter unterschreiben, Hilfsmittel nach Bedarf auswählen. Genau so arbeiten wir: Wir rufen niemanden unaufgefordert an, es gibt keine Haustürgeschäfte, jeder Antrag trägt Ihre eigene Unterschrift, Sie wählen nur, was Sie brauchen, und geliefert wird erst nach der Genehmigung der KKH. Der Antrag selbst läuft bei der KKH über den Vordruck des Leistungserbringers, die KKH nennt dafür in der Regel Apotheken; eingereicht wird in der Servicestelle, per Post oder als Online-Upload. Erreichbar ist die KKH-Pflegekasse unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 5548640554 rund um die Uhr sowie per E-Mail an pflege@kkh.de.

Zur Pflegehilfsmittel-Seite der KKH-Pflegekasse.

Zum Antrag der KKH

Antworten auf Ihre Fragen

Häufige Fragen zur KKH

Warnt die KKH vor Pflegeboxen – und was heißt das für mich?

Die KKH warnt vor unseriösen Anbietern, die unaufgefordert anrufen, Unterschriften fälschen oder Boxen ohne Bedarf liefern. Seriös ist, was die KKH selbst empfiehlt: Sie wählen nach Bedarf, Sie unterschreiben selbst, und die Kasse genehmigt vor der Lieferung. So läuft es bei uns – und Sie können jederzeit kündigen.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der KKH?

Mit dem Antrag auf Kostenübernahme, den der zugelassene Leistungserbringer aushändigt. Den Antrag stellen Sie bei der KKH grundsätzlich selbst; wir bereiten ihn vor, Sie unterschreiben, und nach der Genehmigung rechnen wir als Vertragspartner direkt mit der KKH ab.

Bekomme ich die Pflegehilfsmittel auch, wenn ein Pflegedienst kommt?

Bei der KKH nur, wenn Sie Pflegegeld oder die Kombinationsleistung beziehen, also ganz oder teilweise privat gepflegt werden. Wer ausschließlich Sachleistungen eines Pflegedienstes erhält, bekommt die Verbrauchsmittel laut KKH nicht.

Muss ich bei der KKH etwas dazuzahlen?

Nein. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es keine gesetzliche Zuzahlung. Nur wenn Sie mehr bestellen, als 42 € im Monat abdecken, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

Geht bei der KKH auch Kostenerstattung?

Ja, die KKH schreibt, dass bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln grundsätzlich auch eine Kostenerstattung möglich ist. Einfacher ist die Sachleistung über einen Vertragspartner: keine Vorkasse, keine Belege, die Abrechnung läuft direkt.

Wie erreiche ich die Pflegekasse der KKH?

Über die kostenfreie Service-Hotline 0800 5548640554, rund um die Uhr, per E-Mail an pflege@kkh.de, per Post an KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover, oder in einer Servicestelle vor Ort.

Ihr Anspruch wartet.

Beantragen Sie Ihr Pflegepaket – ehrlich, ohne Kleingedrucktes, in wenigen Minuten.

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