
Einmalhandschuhe
Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.
Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer KKH übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.
Pflegepaket42 ist ein unabhängiger Anbieter – kein Angebot der KKH.

bis zu 42 €
von der KKH übernommen – je nach Bedarf
Sie stellen im Rahmen dieses Budgets zusammen, was Sie für die Pflege zu Hause brauchen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – nach Genehmigung, ohne Vorkasse.
Sie stellen sich flexibel zusammen, was Sie zu Hause brauchen: aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln. Bis zu 42 € monatlich, von Ihrer KKH übernommen – je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.

Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.

Für kleine Handgriffe wie Salbe auftragen. Schneller an- und ausgezogen.

Schützt beide bei der Pflege. Passt auch in die Handtasche.

Für Pflegebett, Rollator und Haltegriffe: alles, was täglich berührt wird.

Sanft zur Haut. Praktisch, wenn kein Waschbecken in der Nähe ist.

Wischen statt sprühen. Ideal für Griffe, Ablagen und Nachttisch.

Saugstark, schützt Matratze und Bettwäsche. Einfach entsorgen.

Mund-Nasen-Schutz für die tägliche Pflege.

Erhöhter Schutz, z. B. bei Erkältungen oder geschwächtem Immunsystem.

Hält Kleidung sauber und trocken. Als Einmal- oder Mehrwegvariante.

Schützt die Kleidung beim Essen und Waschen.
Jeden Monat neu wählbar: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen wir Ihr Paket für die KKH jederzeit an – ohne Aufpreis.
Die KKH übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 42 € insgesamt – je nach Bedarf. Beispiele sind Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1 bis 5 und der Bezug von Pflegegeld oder Kombinationsleistung, also Pflege ganz oder teilweise durch Angehörige. Wer ausschließlich Sachleistungen eines Pflegedienstes erhält, bekommt die Verbrauchsmittel nicht über die KKH. Eine Zuzahlung gibt es nicht; nur Mehrkosten über 42 € hinaus tragen Sie selbst.
Offizieller Abrechnungsweg
Direktabrechnung mit der Pflegekasse (0 € Zuzahlung, keine Vorkasse)
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (unser Paket) und technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett oder Hausnotruf):
Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Sie wählen aus, was Sie zu Hause brauchen – im Rahmen von bis zu 42 € im Monat. Nichts wird Ihnen aufgedrängt.
Bei der KKH stellen Sie den Antrag grundsätzlich selbst; den Vordruck erhalten Sie vom zugelassenen Leistungserbringer. Wir bereiten ihn vor, Sie unterschreiben, die KKH prüft und genehmigt, bevor geliefert wird.
Nach der Genehmigung kommt Ihr Pflegepaket monatlich an die Haustür. Als Vertragspartner rechnen wir direkt mit der KKH-Pflegekasse ab.
Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1. Wie Sie den Pflegegrad bei der KKH beantragen, erklären wir Schritt für Schritt.
Egal in welchem Bundesland Sie oder Ihre Angehörigen leben: Wir übernehmen die offizielle Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer zuständigen Kasse.
Egal, wo Sie versichert sind: Wir stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse der KKH und rechnen direkt mit ihr ab. Was bei Ihrer Kasse besonders ist, lesen Sie weiter unten unter „Gut zu wissen".
Als Versicherter der KKH haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung – zum Beispiel in Pflegestützpunkten vor Ort, etwa zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Wohnumfeld-Zuschuss.
Die KKH hat im Juni 2026 öffentlich vor einer Betrugsmasche mit Pflegeboxen gewarnt: Anrufer geben sich als Kassenmitarbeiter aus, Boxen werden per automatischer Telefonansage angeboten, Verträge mit mutmaßlich gefälschten Unterschriften abgeschlossen – und die KKH stellt klar, dass es nicht erlaubt ist, Versicherte unaufgefordert zu kontaktieren. Ihr Rat: keine zugeschickten Anträge oder Vollmachten dubioser Anbieter unterschreiben, Hilfsmittel nach Bedarf auswählen. Genau so arbeiten wir: Wir rufen niemanden unaufgefordert an, es gibt keine Haustürgeschäfte, jeder Antrag trägt Ihre eigene Unterschrift, Sie wählen nur, was Sie brauchen, und geliefert wird erst nach der Genehmigung der KKH. Der Antrag selbst läuft bei der KKH über den Vordruck des Leistungserbringers, die KKH nennt dafür in der Regel Apotheken; eingereicht wird in der Servicestelle, per Post oder als Online-Upload. Erreichbar ist die KKH-Pflegekasse unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 5548640554 rund um die Uhr sowie per E-Mail an pflege@kkh.de.
Zur Pflegehilfsmittel-Seite der KKH-Pflegekasse.
Die KKH warnt vor unseriösen Anbietern, die unaufgefordert anrufen, Unterschriften fälschen oder Boxen ohne Bedarf liefern. Seriös ist, was die KKH selbst empfiehlt: Sie wählen nach Bedarf, Sie unterschreiben selbst, und die Kasse genehmigt vor der Lieferung. So läuft es bei uns – und Sie können jederzeit kündigen.
Mit dem Antrag auf Kostenübernahme, den der zugelassene Leistungserbringer aushändigt. Den Antrag stellen Sie bei der KKH grundsätzlich selbst; wir bereiten ihn vor, Sie unterschreiben, und nach der Genehmigung rechnen wir als Vertragspartner direkt mit der KKH ab.
Bei der KKH nur, wenn Sie Pflegegeld oder die Kombinationsleistung beziehen, also ganz oder teilweise privat gepflegt werden. Wer ausschließlich Sachleistungen eines Pflegedienstes erhält, bekommt die Verbrauchsmittel laut KKH nicht.
Nein. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es keine gesetzliche Zuzahlung. Nur wenn Sie mehr bestellen, als 42 € im Monat abdecken, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Ja, die KKH schreibt, dass bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln grundsätzlich auch eine Kostenerstattung möglich ist. Einfacher ist die Sachleistung über einen Vertragspartner: keine Vorkasse, keine Belege, die Abrechnung läuft direkt.
Über die kostenfreie Service-Hotline 0800 5548640554, rund um die Uhr, per E-Mail an pflege@kkh.de, per Post an KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover, oder in einer Servicestelle vor Ort.
Beantragen Sie Ihr Pflegepaket – ehrlich, ohne Kleingedrucktes, in wenigen Minuten.
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