Pflegegrad bei der KKH beantragen – Antrag, Begutachtung, Punkte
Bei der KKH beantragen Sie den Pflegegrad mit einem einzigen Formular, dem „Antrag auf häusliche oder stationäre Pflegeleistungen & Höherstufungsantrag“. Eingereicht wird per Post, E-Mail, Fax, Online-Upload im eingeloggten Bereich oder in der Servicestelle, Fragen beantwortet die kostenfreie Hotline rund um die Uhr. Die KKH nennt drei Voraussetzungen: Vorversicherungszeit, Antrag und anerkannte Pflegebedürftigkeit. Hier lesen Sie, wie es Schritt für Schritt läuft.
Pflegegrad-Check startenSo gehen Sie vor
Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Antrag ausfüllen und einreichen
Das Formular „Antrag auf häusliche oder stationäre Pflegeleistungen & Höherstufungsantrag“ finden Sie auf kkh.de unter Anträge und Formulare der Pflegekasse. Einreichen können Sie es per Post an KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover, per E-Mail an pflege@kkh.de, per Fax an 0511 39050200, eingeloggt als Online-Upload oder in der Servicestelle vor Ort.
Antragsdatum sichern
Pflegeleistungen gibt es ab dem Antragsdatum. Wer noch Fragen hat, ruft die kostenfreie Service-Hotline 0800 5548640554 an – rund um die Uhr – und stellt den Antrag trotzdem sofort.
Voraussetzungen kennen
Die KKH nennt drei Bedingungen: mindestens zwei Jahre Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung, einen Antrag auf Pflegeleistungen und eine anerkannte Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig ist, wessen Selbstständigkeit gesundheitlich bedingt auf Dauer beeinträchtigt ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
Angekündigter Hausbesuch des Medizinischen Dienstes
Bevor die KKH entscheidet, kommt der Medizinische Dienst nach vorheriger Ankündigung zu Ihnen nach Hause. Der Gutachter prüft sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Erkrankungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Pflegetagebuch führen
Die KKH empfiehlt, die Pflegesituation vorab zu beobachten und dem Gutachter ein Pflegetagebuch vorzulegen. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange. Legen Sie Arztbriefe und Medikamentenpläne bereit.
Bescheid mit Pflegegrad – Widerspruch oder Höherstufung
Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Gesetzlich muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI). Für eine Höherstufung nutzen Sie dasselbe Formular. Gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Häufige Fragen
Welches Formular brauche ich bei der KKH für den Pflegegrad?
Den „Antrag auf häusliche oder stationäre Pflegeleistungen & Höherstufungsantrag“ von kkh.de. Er gilt für den Erstantrag und für die Höherstufung. Eingereicht wird per Post, E-Mail an pflege@kkh.de, Fax, Online-Upload oder in der Servicestelle.
Kann ich den Pflegeantrag bei der KKH online einreichen?
Ja, eingeloggt im Kundenbereich als Dokumenten-Upload. Wer das nicht möchte, schickt das Formular per Post an KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover, oder per E-Mail an pflege@kkh.de.
Wie erreiche ich die KKH-Pflegekasse telefonisch?
Über die kostenfreie Service-Hotline 0800 5548640554, rund um die Uhr an jedem Tag.
Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?
Die KKH nennt: Pflegegrad 1 von 12,5 bis unter 27 Punkten, Pflegegrad 2 von 27 bis unter 47,5, Pflegegrad 3 von 47,5 bis unter 70, Pflegegrad 4 von 70 bis unter 90 und Pflegegrad 5 von 90 bis 100 Punkten. Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst nach sechs Modulen.
Was empfiehlt die KKH zur Vorbereitung auf die Begutachtung?
Die Pflegesituation vorab zu beobachten und dem Gutachter ein Pflegetagebuch vorzulegen. Der Besuch des Medizinischen Dienstes wird vorher angekündigt, Sie können sich also in Ruhe vorbereiten.
Wie lange dauert es, bis die KKH über den Pflegegrad entscheidet?
Gesetzlich höchstens 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 SGB XI). Die Leistungen gelten ab dem Antragsdatum, die Bearbeitungszeit geht Ihnen nicht verloren.
Mit dem Pflegegrad haben Sie bei der KKH auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der KKH übernommen. Wie das über die KKH läuft – und was die KKH zu unseriösen Anbietern sagt – lesen Sie auf unserer KKH-Seite.
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