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Pflegepaket42

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ihr Anspruch von bis zu 42 € im Monat

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse bezahlt — bis zu 42 € im Monat, also bis zu 504 € im Jahr. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz­einlagen, Schutzschürzen und Mundschutz aus der Produktgruppe 54.

Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, ein Rezept ist nicht nötig. Auf dieser Seite steht, was dazugehört, wer es bekommt, wie der Antrag läuft — und warum die Kasse kein Bargeld überweist.

Wer hat Anspruch?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt wird — von Angehörigen, Nachbarn, einem Pflegedienst oder sich selbst. Auch in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen. Ein Rezept vom Arzt ist nicht nötig.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Bis zu 42 € im Monat, also bis zu 504 € im Jahr. Der Betrag gilt pro Kalendermonat und lässt sich nicht ansparen: Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt am Monatsende.

Was zählt dazu?

Produkte der Produktgruppe 54, die bei der Pflege verbraucht werden — Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl laufen über einen anderen Anspruch.

Saugende Bettschutzeinlagen

Saugende Bettschutzeinlagen

Zum Einmalgebrauch

Fingerlinge

Fingerlinge

Latex oder latexfrei, unsteril

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe

Latex oder latexfrei, unsteril

Medizinische Gesichtsmasken

Medizinische Gesichtsmasken

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Partikelfiltrierende Halbmasken

Partikelfiltrierende Halbmasken

FFP2 oder vergleichbar

Schutzschürzen

Schutzschürzen

Zum Einmalgebrauch

Schutzschürzen

Schutzschürzen

Waschbar & wiederverwendbar

Schutzservietten

Schutzservietten

Zum Einmalgebrauch

Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel

Gebrauchsfertig, alkoholisch

Flächendesinfektionsmittel

Flächendesinfektionsmittel

Gebrauchsfertig

Händedesinfektionstücher

Händedesinfektionstücher

Sanft zur Haut, gebrauchsfertig

Flächendesinfektionstücher

Flächendesinfektionstücher

Gebrauchsfertig

Sie können jeden Monat neu wählen. Wir passen Ihr Paket an, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?

Die bis zu 42 € sind kein frei auszahlbares Pflegegeld. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten zugelassener Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alternativ zur Direktabrechnung können Sie selbst gekaufte Produkte gegen Beleg erstatten lassen. Klären Sie Produkte und Erstattungsbedingungen vor dem Kauf mit Ihrer Pflegekasse.

Über einen Versorger wie uns

Sie beantragen einmal, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor und reichen nichts ein.

Selbst kaufen und erstatten lassen

Sie kaufen die Produkte selbst, legen das Geld aus und reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Kasse.

Beide Wege zählen zum selben monatlichen Höchstbetrag von bis zu 42 €. Erstattet werden die anerkannten tatsächlichen Kosten.

Häufige Fragen

Die Fragen, die vor dem Antrag am häufigsten kommen.

Brauche ich ein Rezept oder eine Verordnung vom Arzt?

Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt ein anerkannter Pflegegrad. Ein Arztbesuch ist nicht nötig.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Wie stelle ich den Antrag?

Sie füllen ein Formular aus, den Rest übernimmt Ihr Versorger: Er stellt den Antrag bei der Pflegekasse und wartet die Genehmigung ab. Danach kommt die Lieferung monatlich.

Pflegehilfsmittel beantragen: Ablauf und Unterlagen

Welche Produkte erkennt die Pflegekasse an — und welche nicht?

Anerkannt ist, was in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses steht. Normale Seife, Pflegecreme oder Haushaltsreiniger gehören nicht dazu, auch wenn sie in der Pflege gebraucht werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die vollständige Liste

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich das nutze?

Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel ist ein eigener Anspruch und wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet. Ihr Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten.

Wird durch Pflegehilfsmittel das Pflegegeld gekürzt?

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Dann besteht der Anspruch noch nicht. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt; formlos genügt für den Start.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja. Prüfen Sie zuerst die Kündigungsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters. Stimmen Sie das Ende der bisherigen Versorgung und den Beginn der neuen Versorgung ab. So vermeiden Sie doppelte Lieferungen. Bei Fragen zu einem Wechsel zu uns hilft unser Kontaktformular.

Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?

Nein. Der Anspruch gilt für die häusliche Pflege. Bei vollstationärer Pflege im Heim trägt die Einrichtung die Versorgung mit diesen Produkten.