Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ihr Anspruch von bis zu 42 € im Monat
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse bezahlt — bis zu 42 € im Monat, also bis zu 504 € im Jahr. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz aus der Produktgruppe 54.
Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, ein Rezept ist nicht nötig. Auf dieser Seite steht, was dazugehört, wer es bekommt, wie der Antrag läuft — und warum die Kasse kein Bargeld überweist.
Wer hat Anspruch?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt wird — von Angehörigen, Nachbarn, einem Pflegedienst oder sich selbst. Auch in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen. Ein Rezept vom Arzt ist nicht nötig.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Bis zu 42 € im Monat, also bis zu 504 € im Jahr. Der Betrag gilt pro Kalendermonat und lässt sich nicht ansparen: Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt am Monatsende.
Was zählt dazu?
Produkte der Produktgruppe 54, die bei der Pflege verbraucht werden — Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl laufen über einen anderen Anspruch.
Sie können jeden Monat neu wählen. Wir passen Ihr Paket an, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?
Nein. Die Pflegekasse überweist kein Bargeld — es ist eine Sachleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI, sie übernimmt also die Kosten für gelieferte Produkte.
Über einen Versorger wie uns
Sie beantragen einmal, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor und reichen nichts ein.
Selbst kaufen und erstatten lassen
Sie kaufen die Produkte selbst, legen das Geld aus und reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Kasse.
Beide Wege schöpfen denselben Betrag aus. Der Unterschied liegt im Aufwand, nicht im Geld.
Pflegehilfsmittel über Ihre Pflegekasse
Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Pflegekasse übernommen. So läuft es bei Ihrer Kasse:
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der AOK
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Barmer
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der DAK-Gesundheit
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der IKK classic
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KKH
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KNAPPSCHAFT
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Techniker Krankenkasse
Häufige Fragen
Die Fragen, die vor dem Antrag am häufigsten kommen.
Brauche ich ein Rezept oder eine Verordnung vom Arzt?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt ein anerkannter Pflegegrad. Ein Arztbesuch ist nicht nötig.
Wie stelle ich den Antrag?
Sie füllen ein Formular aus, den Rest übernimmt Ihr Versorger: Er stellt den Antrag bei der Pflegekasse und wartet die Genehmigung ab. Danach kommt die Lieferung monatlich.
Welche Produkte erkennt die Pflegekasse an — und welche nicht?
Anerkannt ist, was in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses steht. Normale Seife, Pflegecreme oder Haushaltsreiniger gehören nicht dazu, auch wenn sie in der Pflege gebraucht werden.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich das nutze?
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel ist ein eigener Anspruch und wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet. Ihr Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten.
Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Dann besteht der Anspruch noch nicht. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt; formlos genügt für den Start.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Sie sind an keinen Versorger gebunden und können jederzeit wechseln. Der neue Versorger übernimmt die Abmeldung beim alten in der Regel mit.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Der Anspruch gilt für die häusliche Pflege. Bei vollstationärer Pflege im Heim trägt die Einrichtung die Versorgung mit diesen Produkten.