
Einmalhandschuhe
Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.
Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer AOK übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.

bis zu 42 €
von der AOK übernommen – je nach Bedarf
Sie stellen im Rahmen dieses Budgets zusammen, was Sie für die Pflege zu Hause brauchen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – nach Genehmigung, ohne Vorkasse.
Sie stellen sich flexibel zusammen, was Sie zu Hause brauchen: aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln. Bis zu 42 € monatlich, von Ihrer AOK übernommen – je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.

Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.

Für kleine Handgriffe wie Salbe auftragen. Schneller an- und ausgezogen.

Schützt beide bei der Pflege. Passt auch in die Handtasche.

Für Pflegebett, Rollator und Haltegriffe: alles, was täglich berührt wird.

Sanft zur Haut. Praktisch, wenn kein Waschbecken in der Nähe ist.

Wischen statt sprühen. Ideal für Griffe, Ablagen und Nachttisch.

Saugstark, schützt Matratze und Bettwäsche. Einfach entsorgen.

Mund-Nasen-Schutz für die tägliche Pflege.

Erhöhter Schutz, z. B. bei Erkältungen oder geschwächtem Immunsystem.

Hält Kleidung sauber und trocken. Als Einmal- oder Mehrwegvariante.

Schützt die Kleidung beim Essen und Waschen.
Jeden Monat neu wählbar: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen wir Ihr Paket für die AOK jederzeit an – ohne Aufpreis.
Ihre AOK übernimmt bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf und Notwendigkeit im Einzelfall. Anders als bei bundesweit einheitlichen Kassen ist „die AOK“ dabei ein Verbund aus elf rechtlich eigenständigen AOKs; zuständig ist die AOK, bei der Sie versichert sind. Am Anspruch ändert das nichts – er steht für alle im selben Gesetz (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Es ist eine Sachleistung; eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.
Offizieller Abrechnungsweg
Direktabrechnung mit der Pflegekasse (0 € Zuzahlung, keine Vorkasse)
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (unser Paket) und technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett oder Hausnotruf):
Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Sie wählen aus, was zu Ihrem Pflegealltag zu Hause wirklich passt – im Rahmen von bis zu 42 € im Monat.
Wir stellen den Antrag bei Ihrer zuständigen AOK-Pflegekasse. Welche das ist, klären wir mit Ihnen; Sie müssen die elf AOKs nicht selbst auseinanderhalten.
Sobald Ihre AOK die Kostenübernahme erklärt hat, liefern wir monatlich nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.
Egal in welchem Bundesland Sie oder Ihre Angehörigen leben: Wir übernehmen die offizielle Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer zuständigen Kasse.
Egal, wo Sie versichert sind: Wir stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse der AOK und rechnen direkt mit ihr ab. Was bei Ihrer Kasse besonders ist, lesen Sie weiter unten unter „Gut zu wissen".
Als Versicherter der AOK haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung – zum Beispiel in Pflegestützpunkten vor Ort, etwa zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Wohnumfeld-Zuschuss.
Die AOK tritt nach außen als eine Marke auf, besteht aber aus elf eigenständigen Gesellschaften: AOK Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt. Welche für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort – die AOK selbst schreibt dazu: „Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional.“ Sie können den Antrag auch selbst stellen. Die AOK nennt dafür drei Wege: ein formloses Schreiben an Ihre AOK-Pflegekasse (mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Art des Hilfsmittels), die Antragstellung über einen Leistungserbringer, oder – wenn der Medizinische Dienst es bei der Begutachtung empfiehlt – ganz automatisch. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dafür nicht. Die AOK schreibt: „Für Pflegehilfsmittel ist keine Verordnung erforderlich. In der Regel müssen Sie nicht weiter aktiv werden.“ Ein eigenes Online-Formular für Pflegehilfsmittel gibt es nicht; das Kundenportal „Meine AOK“ deckt andere Anliegen ab.
Zur Formularseite der AOK – falls Sie den Antrag lieber selbst stellen möchten.
Die, bei der Sie versichert sind – das richtet sich nach Ihrem Wohnort. Es gibt elf eigenständige AOKs. Auf Ihrer Versichertenkarte steht der genaue Name, zum Beispiel „AOK Bayern“ oder „AOK Nordost“. Wenn Sie unsicher sind: Wir klären das mit Ihnen, bevor der Antrag rausgeht.
Ein PDF müssen Sie nicht suchen. Für den Antrag über einen Versorger gilt ein bundesweit einheitliches Verfahren – es gibt kein AOK-eigenes Formular. Wenn Sie selbst schreiben möchten, reicht der AOK ein formloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und der Art des Hilfsmittels; die Formularseite der AOK ist oben verlinkt.
„Pflegebox“ ist ein umgangssprachlicher Name für das monatliche Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Ja, das gibt es über die AOK: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, nach Genehmigung durch die AOK. Bei uns heißt es Pflegepaket, und Sie stellen es nach Ihrem Bedarf zusammen.
Nein – weder 40 noch 42 Euro. Seit 2025 sind es bis zu 42 € im Monat, und es ist eine Sachleistung: Sie erhalten die Pflegehilfsmittel geliefert, keinen Geldbetrag. Das gilt bei allen Pflegekassen gleichermaßen.
Im Rahmen der bis zu 42 € im Monat entsteht Ihnen kein Eigenanteil, sobald Ihre AOK die Kostenübernahme erklärt hat. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Eine Zuzahlung fällt bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nicht an.
Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und werden zu Hause von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson versorgt. Die Hilfsmittel sind für diese private häusliche Pflege bestimmt, nicht zur Verwendung durch einen Pflegedienst.
Beantragen Sie Ihr Pflegepaket – ehrlich, ohne Kleingedrucktes, in wenigen Minuten.
Pflegepaket beantragen