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Anträge & Kosten

Kürzen Pflegehilfsmittel das Pflegegeld?

Aktualisiert: August 2026Lesezeit: 1 Minute

Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI mindern weder das Pflegegeld nach § 37 noch den Höchstbetrag der ambulanten Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Es handelt sich um getrennte Ansprüche. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Pflegebox automatisch bewilligt oder jedes Zusatzprodukt ohne eigene Kosten geliefert wird.

Zwei getrennte Ansprüche

Pflegehilfsmittel kürzen das Pflegegeld nicht

Beide Leistungen haben eine eigene gesetzliche Grundlage und einen anderen Zweck.

Pflegegeld

§ 37 SGB XI

Geldleistung für selbst sichergestellte häusliche Pflege

Parallel nutzbar

Pflegehilfsmittel

§ 40 SGB XI

Gesonderter Anspruch auf notwendige Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte

Andere Leistungen können eigene Anrechnungs- oder Kombinationsregeln haben.

Vereinfachte Übersicht. Voraussetzungen, Ausnahmen und offizielle Quellen stehen im Artikel. Zu den Quellen

Die kurze Antwort

Nein: Die Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch verändert die Höhe des Pflegegelds nicht. Auch bei der Kombinationsleistung wird nur der prozentuale Verbrauch der ambulanten Pflegesachleistung auf das Pflegegeld angerechnet – nicht die Hilfsmittelversorgung.

Warum die Trennung zählt

  • Leistung: Pflegegeld · Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI · Funktion: selbst sichergestellte häusliche Pflege unterstützen
  • Leistung: Pflegesachleistung · Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI · Funktion: zugelassene ambulante Dienste finanzieren
  • Leistung: Pflegehilfsmittel · Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI · Funktion: Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördern

Die unterschiedlichen Zwecke und Anspruchsgrundlagen verhindern eine Verrechnung der Pflegehilfsmittel mit Pflegegeld oder Sachleistungsbudget.

Was daraus nicht folgt

Die Trennung ist kein Freibrief für beliebige Bestellungen. Es gelten weiterhin:

  • häusliche Pflege und festgestellter Pflegegrad,
  • Bedarf am konkreten Produkt,
  • anerkannte Produktarten,
  • eine Obergrenze von bis zu 42 € pro Kalendermonat für Verbrauchsprodukte,
  • der vereinbarte Abrechnungsweg.

Wer mehr bestellt oder einen privaten Zusatzvertrag abschließt, kann eigene Kosten haben. Diese Kosten kürzen zwar nicht das Pflegegeld, belasten aber das private Budget.

Beispiel

Eine Person mit Pflegegrad 2 erhält 347 € Pflegegeld und benötigte Verbrauchsprodukte im bewilligten Umfang. Die Pflegehilfsmittel ändern die 347 € nicht. Nimmt sie zusätzlich einen Pflegedienst in Anspruch, kann dessen prozentualer Verbrauch der Sachleistung das Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung mindern. Das ist eine andere Berechnung.

Bei Unklarheiten drei Dokumente vergleichen

Prüfen Sie Pflegekassenbescheid, Liefervereinbarung und Rechnung. Steht dort eine Pflegegeldkürzung wegen Pflegehilfsmitteln, sollte die Pflegekasse den Vorgang erklären. Stehen dort dagegen Mehrkosten für Zusatzprodukte, handelt es sich möglicherweise um eine private Vereinbarung mit dem Anbieter.

Häufige Fragen

Sinkt mein Pflegegeld durch eine Pflegebox?

Nein. Anerkannte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI werden nicht vom Pflegegeld nach § 37 SGB XI abgezogen.

Wird die Pflegesachleistung dadurch kleiner?

Nein. Auch der Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen bleibt durch die Pflegehilfsmittelversorgung unverändert.

Können trotzdem eigene Kosten entstehen?

Ja, etwa bei Mehrmengen über 42 €, nicht anerkannten Produkten oder freiwilligen privaten Zusatzbestellungen. Solche Kosten müssen transparent vereinbart sein.

Sind immer die vollen 42 € verfügbar?

Bis zu 42 € sind die gesetzliche monatliche Obergrenze. Übernommen werden benötigte, anerkannte Produkte im bewilligten Umfang.

Quellen

Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Pflegekasse übernommen. So läuft es bei Ihrer Kasse:

Pflegepaket42-RedaktionWir prüfen Beträge und Gesetzesstände regelmäßig — die letzte Aktualisierung steht oben am Artikel.

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