Kürzen Pflegehilfsmittel das Pflegegeld?
Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI mindern weder das Pflegegeld nach § 37 noch den Höchstbetrag der ambulanten Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Es handelt sich um getrennte Ansprüche. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Pflegebox automatisch bewilligt oder jedes Zusatzprodukt ohne eigene Kosten geliefert wird.
Zwei getrennte Ansprüche
Pflegehilfsmittel kürzen das Pflegegeld nicht
Beide Leistungen haben eine eigene gesetzliche Grundlage und einen anderen Zweck.
Pflegegeld
§ 37 SGB XI
Geldleistung für selbst sichergestellte häusliche Pflege
Pflegehilfsmittel
§ 40 SGB XI
Gesonderter Anspruch auf notwendige Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte
Andere Leistungen können eigene Anrechnungs- oder Kombinationsregeln haben.
Die kurze Antwort
Nein: Die Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch verändert die Höhe des Pflegegelds nicht. Auch bei der Kombinationsleistung wird nur der prozentuale Verbrauch der ambulanten Pflegesachleistung auf das Pflegegeld angerechnet – nicht die Hilfsmittelversorgung.
Warum die Trennung zählt
- Leistung: Pflegegeld · Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI · Funktion: selbst sichergestellte häusliche Pflege unterstützen
- Leistung: Pflegesachleistung · Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI · Funktion: zugelassene ambulante Dienste finanzieren
- Leistung: Pflegehilfsmittel · Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI · Funktion: Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördern
Die unterschiedlichen Zwecke und Anspruchsgrundlagen verhindern eine Verrechnung der Pflegehilfsmittel mit Pflegegeld oder Sachleistungsbudget.
Was daraus nicht folgt
Die Trennung ist kein Freibrief für beliebige Bestellungen. Es gelten weiterhin:
- häusliche Pflege und festgestellter Pflegegrad,
- Bedarf am konkreten Produkt,
- anerkannte Produktarten,
- eine Obergrenze von bis zu 42 € pro Kalendermonat für Verbrauchsprodukte,
- der vereinbarte Abrechnungsweg.
Wer mehr bestellt oder einen privaten Zusatzvertrag abschließt, kann eigene Kosten haben. Diese Kosten kürzen zwar nicht das Pflegegeld, belasten aber das private Budget.
Beispiel
Eine Person mit Pflegegrad 2 erhält 347 € Pflegegeld und benötigte Verbrauchsprodukte im bewilligten Umfang. Die Pflegehilfsmittel ändern die 347 € nicht. Nimmt sie zusätzlich einen Pflegedienst in Anspruch, kann dessen prozentualer Verbrauch der Sachleistung das Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung mindern. Das ist eine andere Berechnung.
Bei Unklarheiten drei Dokumente vergleichen
Prüfen Sie Pflegekassenbescheid, Liefervereinbarung und Rechnung. Steht dort eine Pflegegeldkürzung wegen Pflegehilfsmitteln, sollte die Pflegekasse den Vorgang erklären. Stehen dort dagegen Mehrkosten für Zusatzprodukte, handelt es sich möglicherweise um eine private Vereinbarung mit dem Anbieter.
Häufige Fragen
Sinkt mein Pflegegeld durch eine Pflegebox?
Nein. Anerkannte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI werden nicht vom Pflegegeld nach § 37 SGB XI abgezogen.
Wird die Pflegesachleistung dadurch kleiner?
Nein. Auch der Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen bleibt durch die Pflegehilfsmittelversorgung unverändert.
Können trotzdem eigene Kosten entstehen?
Ja, etwa bei Mehrmengen über 42 €, nicht anerkannten Produkten oder freiwilligen privaten Zusatzbestellungen. Solche Kosten müssen transparent vereinbart sein.
Sind immer die vollen 42 € verfügbar?
Bis zu 42 € sind die gesetzliche monatliche Obergrenze. Übernommen werden benötigte, anerkannte Produkte im bewilligten Umfang.
Quellen
Pflegehilfsmittel über Ihre Pflegekasse
Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Pflegekasse übernommen. So läuft es bei Ihrer Kasse:
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der AOK
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Barmer
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der DAK-Gesundheit
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der IKK classic
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KKH
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KNAPPSCHAFT
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Techniker Krankenkasse
Pflegepaket42-RedaktionWir prüfen Beträge und Gesetzesstände regelmäßig — die letzte Aktualisierung steht oben am Artikel.
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