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Pflegepaket42
Ihr gesetzlicher Anspruch · § 40 Abs. 2 SGB XI

Ihre Pflegehilfsmittel über die Techniker Krankenkasse – einfach nach Hause.

Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer Techniker Krankenkasse übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.

Anspruch jetzt nutzenUnverbindlich · von Ihrer Kasse bezahlt

Pflegepaket42 ist ein unabhängiger Anbieter – kein Angebot der Techniker Krankenkasse.

  • Direktabrechnungmit der Kasse, ohne Zuzahlung
  • Keine Vorkassewir regeln den Antrag komplett
  • Lieferung inklusivemonatlich bequem nach Hause
Häusliche Pflege bei der Techniker Krankenkasse
Monatliches Budget

bis zu 42 €

von der Techniker Krankenkasse übernommen – je nach Bedarf

Was ist in Ihrem Pflegepaket bei der Techniker Krankenkasse?

Sie wählen aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln, was Sie zu Hause brauchen. Zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Desinfektionstücher Hände
  • Desinfektionstücher Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • FFP2-Masken
  • Schutzschürzen
  • Schutzservietten

Die Menge richtet sich nach Ihrem Bedarf, bis zu 42 € im Monat. Sie können die Zusammenstellung jeden Monat ändern. Alle Produkte erklärt →

Was übernimmt die Techniker Krankenkasse?

  • Bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, von der Techniker Krankenkasse übernommen – je nach Bedarf.
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet. Keine Zuzahlung, keine Vorkasse.
  • Als Sachleistung, nicht als Geld. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Bei der TK läuft es über einen Kostenvoranschlag, den der Versorger einreicht. Einen förmlichen Antrag stellen Sie nicht selbst.

Pflegepaket oder Pflegebett?

Die Pflegeversicherung kennt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln. Beides geht nebeneinander, auch bei der Techniker Krankenkasse.

Zum Verbrauch – unser Pflegepaket

  • Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.
  • Kein Rezept nötig, Pflegegrad 1 genügt.
  • Monatlich nach Hause, die Produkte bleiben bei Ihnen.

Technisch – zum Beispiel Pflegebett oder Hausnotruf

  • Antrag bei der Pflegekasse, oft nach Empfehlung des Medizinischen Dienstes.
  • Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
  • Meist leihweise, mit Aufbau durch ein Sanitätshaus.

So läuft es bei der Techniker Krankenkasse

  1. Sie wählen aus

    Was Sie zu Hause brauchen, im Rahmen von bis zu 42 € im Monat.

  2. Wir reichen den Kostenvoranschlag ein

    Bei der TK-Pflegekasse. Die TK prüft und genehmigt, dann wird geliefert.

  3. Sie erhalten Ihr Paket

    Nach der Genehmigung jeden Monat, abgerechnet direkt mit der TK.

Noch kein Pflegegrad?

Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1. Wie Sie den Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse beantragen, erklären wir Schritt für Schritt.

Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse beantragen

Gut zu wissen bei der Techniker Krankenkasse

  • Kein förmlicher Antrag: Der Versorger schickt der TK einen Kostenvoranschlag, die TK prüft und genehmigt.
  • Auch eine Pflegefachkraft im Beratungsbesuch oder der Medizinische Dienst kann den Bedarf festhalten. Die TK meldet sich dann.
  • Telefon 040 460 66 16 00, montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 16 Uhr.

Pflegeberatung gibt es für Versicherte der Techniker Krankenkasse kostenfrei, auch im Pflegestützpunkt vor Ort. Für das Pflegepaket brauchen Sie sie nicht, den Antrag erledigen wir.

Zur Antragsseite der TK – dort beschreibt die TK die Wege in eigenen Worten. Zur Seite der Techniker Krankenkasse ↗

Häufige Fragen zur Techniker Krankenkasse

Welche Pflegehilfsmittel stehen auf der Liste der TK?

Die TK übernimmt die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, medizinische Masken und FFP2-Masken sowie Schutzschürzen und Schutzservietten. Die Übersicht mit Bildern finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Was ist ein Kostenvoranschlag – und muss ich mich darum kümmern?

Nein. Der Kostenvoranschlag ist die Aufstellung, die ein Vertragspartner der TK – Sanitätshaus, Apotheke oder ein Versorger wie wir – bei der TK einreicht, damit sie die Kostenübernahme prüfen kann. Diesen Schritt übernehmen wir für Sie; Sie müssen keinen förmlichen Antrag selbst stellen.

Kann meine Pflegefachkraft die Versorgung anstoßen?

Ja. Die TK sieht ausdrücklich vor, dass eine Pflegefachkraft den Bedarf im Beratungsbericht dokumentiert – die TK meldet sich dann bei Ihnen. Das ist ein guter Zeitpunkt, das Thema anzusprechen, wenn ohnehin ein Beratungsbesuch ansteht.

Wie lange dauert es bis zur ersten Lieferung?

Das hängt davon ab, wie schnell die TK die Kostenübernahme erklärt – geliefert und abgerechnet wird erst danach. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald die Genehmigung vorliegt, statt Ihnen vorab ein Datum zu versprechen, das wir nicht in der Hand haben.

Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?

Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist eine Sachleistung – Sie erhalten die Pflegehilfsmittel geliefert, keinen Geldbetrag.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und werden zu Hause von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson versorgt. Die Hilfsmittel sind für diese private häusliche Pflege bestimmt, nicht zur Verwendung durch einen Pflegedienst.

Ihr Anspruch wartet.

In wenigen Minuten beantragt, ohne Kleingedrucktes.

Pflegepaket beantragen