
Einmalhandschuhe
Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.
Bis zu 42 € im Monat, von Ihrer Techniker Krankenkasse (TK) übernommen – je nach Bedarf. Wir übernehmen den Antrag, Sie erhalten Ihr Paket pünktlich an die Haustür.

bis zu 42 €
von der Techniker Krankenkasse (TK) übernommen – je nach Bedarf
Sie stellen im Rahmen dieses Budgets zusammen, was Sie für die Pflege zu Hause brauchen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – nach Genehmigung, ohne Vorkasse.
Sie stellen sich flexibel zusammen, was Sie zu Hause brauchen: aus allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln. Bis zu 42 € monatlich, von Ihrer Techniker Krankenkasse (TK) übernommen – je nach Bedarf, ohne Zuzahlung.

Aus Vinyl, Nitril oder Latex. Auch latexfrei erhältlich.

Für kleine Handgriffe wie Salbe auftragen. Schneller an- und ausgezogen.

Schützt beide bei der Pflege. Passt auch in die Handtasche.

Für Pflegebett, Rollator und Haltegriffe: alles, was täglich berührt wird.

Sanft zur Haut. Praktisch, wenn kein Waschbecken in der Nähe ist.

Wischen statt sprühen. Ideal für Griffe, Ablagen und Nachttisch.

Saugstark, schützt Matratze und Bettwäsche. Einfach entsorgen.

Mund-Nasen-Schutz für die tägliche Pflege.

Erhöhter Schutz, z. B. bei Erkältungen oder geschwächtem Immunsystem.

Hält Kleidung sauber und trocken. Als Einmal- oder Mehrwegvariante.

Schützt die Kleidung beim Essen und Waschen.
Jeden Monat neu wählbar: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen wir Ihr Paket für die Techniker Krankenkasse (TK) jederzeit an – ohne Aufpreis.
Die TK gewährt einen Zuschuss von bis zu 42 € im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf und Notwendigkeit im Einzelfall. Die TK ist bundesweit einheitlich organisiert; eine regionale Zuständigkeit müssen Sie nicht klären. Es ist eine Sachleistung; eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.
Offizieller Abrechnungsweg
Direktabrechnung mit der Pflegekasse (0 € Zuzahlung, keine Vorkasse)
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (unser Paket) und technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett oder Hausnotruf):
Wir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Sie wählen aus, was zu Ihrem Pflegealltag zu Hause wirklich passt – im Rahmen von bis zu 42 € im Monat.
Den formalen Antrag müssen Sie nicht selbst stellen. Wir reichen den Kostenvoranschlag bei der TK-Pflegekasse ein und begleiten die Genehmigung.
Sobald die TK die Kostenübernahme erklärt hat, liefern wir monatlich nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.
Egal in welchem Bundesland Sie oder Ihre Angehörigen leben: Wir übernehmen die offizielle Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer zuständigen Kasse.
Egal, wo Sie versichert sind: Wir stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) und rechnen direkt mit ihr ab. Was bei Ihrer Kasse besonders ist, lesen Sie weiter unten unter „Gut zu wissen".
Als Versicherter der Techniker Krankenkasse (TK) haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung – zum Beispiel in Pflegestützpunkten vor Ort, etwa zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Wohnumfeld-Zuschuss.
Bei der TK müssen Sie keinen förmlichen Antrag selbst einreichen. Der Weg läuft über einen Kostenvoranschlag: Ein Sanitätshaus oder eine Apotheke berät Sie und sendet der TK anschließend einen Kostenvoranschlag für das Pflegehilfsmittel. Die TK prüft und genehmigt – erst danach wird geliefert und abgerechnet. Zwei weitere Wege sind bei der TK ausdrücklich vorgesehen, und einer davon wird oft übersehen: Eine Pflegefachkraft kann den Bedarf im Beratungsbericht dokumentieren – die TK nimmt dann von sich aus Kontakt auf. Ebenso hält der Medizinische Dienst einen erkannten Bedarf im Gutachten fest. Wer also ohnehin einen Beratungsbesuch oder eine Begutachtung vor sich hat, kann das Thema dort ansprechen. Telefonisch erreichen Sie die TK unter 040 460 66 16 00, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Zur Antragsseite der TK – dort beschreibt die TK die Wege in eigenen Worten.
Die TK übernimmt die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, medizinische Masken und FFP2-Masken sowie Schutzschürzen und Schutzservietten. Die Übersicht mit Bildern finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Nein. Der Kostenvoranschlag ist die Aufstellung, die ein Vertragspartner der TK – Sanitätshaus, Apotheke oder ein Versorger wie wir – bei der TK einreicht, damit sie die Kostenübernahme prüfen kann. Diesen Schritt übernehmen wir für Sie; Sie müssen keinen förmlichen Antrag selbst stellen.
Ja. Die TK sieht ausdrücklich vor, dass eine Pflegefachkraft den Bedarf im Beratungsbericht dokumentiert – die TK meldet sich dann bei Ihnen. Das ist ein guter Zeitpunkt, das Thema anzusprechen, wenn ohnehin ein Beratungsbesuch ansteht.
Das hängt davon ab, wie schnell die TK die Kostenübernahme erklärt – geliefert und abgerechnet wird erst danach. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald die Genehmigung vorliegt, statt Ihnen vorab ein Datum zu versprechen, das wir nicht in der Hand haben.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist eine Sachleistung – Sie erhalten die Pflegehilfsmittel geliefert, keinen Geldbetrag.
Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und werden zu Hause von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson versorgt. Die Hilfsmittel sind für diese private häusliche Pflege bestimmt, nicht zur Verwendung durch einen Pflegedienst.
Beantragen Sie Ihr Pflegepaket – ehrlich, ohne Kleingedrucktes, in wenigen Minuten.
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