Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 beantragen, wenn sie zu Hause gepflegt werden und die Produkte die häusliche Pflege erleichtern. Die Pflegekasse übernimmt notwendige anerkannte Produkte bis zu 42 € je Kalendermonat. Wie schnell sie entscheidet und wie die Versorgung danach läuft, hängt vom Einzelfall und vom gewählten Anbieter ab.
Der Ablauf
Der genaue Weg kann je nach Pflegekasse und Anbieter leicht abweichen.
Passende Produktgruppen und benötigte Mengen auswählen.
Versichertendaten, Pflegegrad und gewünschte Versorgung eintragen.
Antrag selbst oder über einen Anbieter an die Pflegekasse senden.
Nach Bewilligung startet die vereinbarte Versorgung.
Alle Schritte sind sichtbar.
Der Antrag betrifft nicht beliebige Hygiene- oder Drogerieartikel. Bezahlt werden anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die für die häusliche Pflege gebraucht werden. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Fingerlinge, bestimmte Masken, Schutzschürzen, Einmallätzchen, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sowie Mittel zur Hände- oder Flächendesinfektion.
Vorausgesetzt werden ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege. Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, wird dort versorgt und nutzt diesen eigenen Monatsanspruch grundsätzlich nicht. Bei besonderen Wohnformen oder wenn ausschließlich ein Pflegedienst pflegt, sollte die Zuständigkeit vorab mit der Pflegekasse geklärt werden.
Meist reichen wenige Angaben:
Ein Beispiel: Werden bei der Körperpflege regelmäßig Handschuhe gebraucht, aber kaum Schutzschürzen, sollte genau das beantragt werden. Ein pauschal vorgegebenes Sortiment ist nicht vorgeschrieben. Die pflegebedürftige Person entscheidet über die Auswahl innerhalb des anerkannten und notwendigen Bedarfs.
Direkt bei der Pflegekasse: Ein formloses Schreiben kann genügen. Manche Kassen stellen zusätzlich ein Formular bereit. Fragen Sie, ob Belege oder eine genauere Bedarfsangabe nötig sind.
Über einen Vertragspartner: Apotheken, Sanitätshäuser und spezialisierte Versorger können den Antrag mit Ihrer Beauftragung an die Pflegekasse weiterleiten. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie Produkte frei wählen, Lieferungen ändern und die Vereinbarung ohne unnötige Hürden beenden können.
Kostenerstattung nach Selbstkauf: Mehrere Kassen bieten diesen Weg an. Kaufen Sie trotzdem nicht auf Verdacht: Lassen Sie sich vorher bestätigen, welche Produkte anerkannt sind, welche Belege erforderlich sind und ob eine Genehmigung vor dem ersten Einkauf nötig ist.
Die Pflegekasse prüft Anspruch und Bedarf. Eine feste Bearbeitungsdauer von wenigen Tagen lässt sich nicht seriös versprechen. Fehlen Angaben, kann die Kasse nachfragen. Bewilligt sie die Leistung, nennt der Bescheid oft auch Zeitraum und Abrechnungsweg.
Bei Direktabrechnung stellt der zugelassene Anbieter die genehmigten Produkte bereit und rechnet mit der Pflegekasse ab. Bei Kostenerstattung reichen Sie die vereinbarten Nachweise ein. In beiden Fällen gilt die gesetzliche Obergrenze von bis zu 42 € je Kalendermonat. Mehrkosten können entstehen, wenn Ihre Auswahl die Grenze überschreitet oder nicht anerkannte Produkte enthält.
Ein Monatsbudget ist kein Einkaufsziel. Wenn noch zwei ungeöffnete Packungen Handschuhe im Schrank liegen, kann im nächsten Monat etwas anderes sinnvoller sein – oder eine Pause. Kontrollieren Sie deshalb vor jeder wiederkehrenden Lieferung:
So verhindert der Antrag weder Pflegegeld noch andere Leistungen. Er schafft lediglich einen eigenen Sachleistungsweg für notwendige Verbrauchsprodukte. Die fachliche Entscheidung, welche Hygieneprodukte in einer konkreten Pflegesituation eingesetzt werden sollen, gehört bei Unsicherheit in die Pflegeberatung oder zu einer Pflegefachperson.
In der Regel nicht. Sie können den Bedarf direkt bei der Pflegekasse geltend machen oder einen zugelassenen Leistungserbringer beauftragen. Eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson kann den Bedarf zusätzlich belegen.
Einige Pflegekassen erstatten auch selbst beschaffte anerkannte Produkte gegen Belege. Klären Sie den Weg vor dem Einkauf mit Ihrer Pflegekasse, weil Verfahren und erforderliche Unterlagen unterschiedlich sein können.
Nein, nicht zwingend. Sie bestimmen Ihren tatsächlichen Bedarf. Bei einer regelmäßigen Lieferung sollten Sie die Zusammenstellung anpassen oder pausieren können, wenn sich Vorräte oder Pflegesituation ändern.
Nein. Pflegegeld und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind getrennte Leistungen der Pflegeversicherung. Die Nutzung der Pflegehilfsmittel mindert das Pflegegeld nicht.
Pflegepaket42-RedaktionWir prüfen Beträge und Gesetzesstände regelmäßig — die letzte Aktualisierung steht oben am Artikel.

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Drei Voraussetzungen entscheiden: Pflegegrad, häusliche Pflege und ein nachvollziehbarer Bedarf für die private Pflegesituation.