Welche Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel bekommt ein Kind?
Pflegebedürftige Kinder können dieselben Leistungen der Pflegeversicherung erhalten wie Erwachsene. Medizinisch notwendige Behandlungspflege und viele Hilfsmittel fallen dagegen in die Krankenversicherung; Teilhabeleistungen können Aufgabe der Eingliederungshilfe sein. Der konkrete Bedarf entscheidet, nicht der Produktname allein.
Wer ist zuständig?
Drei Leistungssysteme mit unterschiedlichen Aufgaben
Der konkrete Zweck entscheidet, welcher Träger einen Antrag prüft.
Pflegeversicherung
Pflegegeld, Entlastung, Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel nach Pflegebedarf
Krankenversicherung
Behandlungspflege und medizinisch notwendige Hilfsmittel
Eingliederungshilfe
Unterstützung für Teilhabe in Alltag, Bildung und Gesellschaft
Bescheide und Anträge schriftlich sammeln, damit Zuständigkeiten nachvollziehbar bleiben.
Der schnellste Weg ist eine Zuständigkeitsfrage
Familien erleben oft, dass ähnliche Produkte aus verschiedenen Töpfen bezahlt werden. Ein Pflegebett kann Pflegehilfsmittel sein, ein Rollstuhl Hilfsmittel der Krankenkasse, eine Assistenz Teilhabeleistung. Fragen Sie deshalb nicht nur „Wer bezahlt dieses Produkt?“, sondern: Welchen konkreten Nachteil oder Pflegebedarf soll die Hilfe ausgleichen?
- Bedarf: häusliche Pflege erleichtern · Häufig zuständig: Pflegekasse · Typische Beispiele: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel
- Bedarf: medizinische Behandlung sichern · Häufig zuständig: Krankenkasse · Typische Beispiele: häusliche Krankenpflege, verordnete medizinische Hilfsmittel
- Bedarf: Teilhabe an Bildung und Alltag ermöglichen · Häufig zuständig: Träger der Eingliederungshilfe · Typische Beispiele: Assistenz und weitere Teilhabeleistungen
Die Tabelle ist eine Orientierung. Im Einzelfall können Abgrenzungen kompliziert sein.
Leistungen der Pflegeversicherung
Nach festgestelltem Pflegegrad kommen unter anderem Pflegeberatung, Entlastungsbetrag, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel infrage. Ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzukommen. Kinder erhalten grundsätzlich dieselben Beträge wie Erwachsene.
Pflegegeld wird nicht dafür gezahlt, eine bestimmte Behandlung einzukaufen. Es unterstützt die selbst organisierte häusliche Pflege. Pflegesachleistungen finanzieren zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste innerhalb des jeweiligen Höchstbetrags. Beide Leistungen lassen sich unter Voraussetzungen kombinieren.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse notwendige anerkannte Verbrauchsprodukte bis zu 42 € im Monat übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.
Die Auswahl muss zur privaten Pflegesituation passen. Ein Produkt wird nicht automatisch sinnvoll, nur weil es im Verzeichnis steht. Bei einem Kind, das keine entsprechenden Pflegehandlungen benötigt, wäre eine große Handschuhmenge keine bedarfsgerechte Auswahl. Umgekehrt kann ein regelmäßiger konkreter Bedarf gut begründet werden.
Leistungen der Krankenkasse
Muss zu Hause eine medizinische Maßnahme durchgeführt werden, kann häusliche Krankenpflege infrage kommen. Die staatliche Gesundheitsinformation nennt bei Kindern beispielsweise Sondennahrung, Sekretabsaugung oder die Überwachung von Beatmungstechnik. Solche Leistungen werden ärztlich verordnet und von qualifiziertem Personal erbracht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch viele Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen oder eine Behandlung sichern, gehören zur Krankenversicherung. Dazu können Rollstühle, Kommunikationshilfen oder bestimmte Lagerungssysteme zählen. Die genaue Zuordnung hängt von Zweck und Versorgungssituation ab.
Eingliederungshilfe und Teilhabe
Ein Pflegegrad ersetzt keine Teilhabeleistung. Ein Kind kann gleichzeitig Pflegeleistungen und Unterstützung für Kita, Schule, Freizeit oder soziale Teilhabe benötigen. Für diese Fragen sind die Träger der Eingliederungshilfe und Beratungsstellen zur Teilhabe wichtige Anlaufstellen.
Eine praktische Mappe für mehrere Träger
Legen Sie pro beantragter Hilfe ein Blatt an:
- konkreter Bedarf und Alltagssituation
- Ziel der Hilfe
- ärztliche oder therapeutische Empfehlung, falls vorhanden
- gestellter Antrag mit Datum
- zuständiger Kontakt und Aktenzeichen
- Bescheid und Rechtsbehelfsfrist
So vermeiden Sie, dass ein Schreiben zwischen Pflegekasse, Krankenkasse und anderen Stellen verloren geht. Lehnt ein Träger allein mit dem Hinweis auf eine andere Zuständigkeit ab, lassen Sie sich die Entscheidung und Begründung schriftlich geben und nutzen Sie Beratung. Für Ihre Familie zählt am Ende nicht der richtige Behördenbegriff, sondern eine verlässlich organisierte Versorgung.
Häufige Fragen
Bekommen Kinder Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld möglich sein, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Die Beträge entsprechen denen für Erwachsene.
Zahlt die Pflegekasse medizinische Behandlungspflege?
Regelmäßige medizinische Maßnahmen zu Hause können als häusliche Krankenpflege Leistung der Krankenkasse sein und benötigen grundsätzlich eine ärztliche Verordnung.
Gibt es zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel schon ab Pflegegrad 1?
Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Pflegekasse übernimmt anerkannte notwendige Produkte bis zu 42 € im Monat.
Wer hilft, wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind?
Pflegeberatung, Pflegestützpunkt und Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung können Zuständigkeiten sortieren. Bei einem konkreten Antrag muss der jeweilige Träger verbindlich entscheiden.
Quellen
Pflegehilfsmittel über Ihre Pflegekasse
Bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Pflegekasse übernommen. So läuft es bei Ihrer Kasse:
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der AOK
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Barmer
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der DAK-Gesundheit
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der IKK classic
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KKH
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der KNAPPSCHAFT
- Pflegehilfsmittel für Versicherte der Techniker Krankenkasse
Pflegepaket42-RedaktionWir prüfen Beträge und Gesetzesstände regelmäßig — die letzte Aktualisierung steht oben am Artikel.
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