Bei der Techniker Krankenkasse stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen online in wenigen Minuten oder telefonisch unter 040 460 66 16 00. Bevollmächtigte Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte dürfen das für Sie übernehmen. Die TK verspricht: In der Regel dauert es höchstens 25 Arbeitstage, bis Sie Ihren Pflegegrad erfahren, und Leistungen erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung. Hier lesen Sie, wie es Schritt für Schritt läuft.
Pflegegrad-Check startenWir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Im Online-Pflegeantrag der TK geben Sie wichtige Eckdaten zur betroffenen Person und zur Pflegesituation an und schicken das Formular mit einem Klick an die TK-Pflegeversicherung. Alternativ rufen Sie unter 040 460 66 16 00 an, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Ein klassischer Antrag per Post ist weiterhin möglich.
Den Antrag können auch von Ihnen bevollmächtigte Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen. Halten Sie dafür eine Vollmacht bereit, damit die TK mit dieser Person sprechen darf.
Pflegeleistungen erhalten Sie bei der TK ab dem Tag der Antragstellung. Die Bearbeitungszeit geht nicht zu Ihren Lasten: Leistungen, die Sie schon vor der Einstufung nutzen, übernimmt die TK rückwirkend. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes meldet sich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Beim Besuch wird ermittelt, in welchen Situationen des Alltags Hilfe nötig ist. Je mehr Hilfe nötig ist, desto mehr Punkte, und daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.
Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist und wie oft. Legen Sie Arztbriefe und Medikamentenpläne bereit. Die Person, die im Alltag hilft, sollte beim Termin dabei sein. Der TK-Pflege-Wegweiser erklärt die wichtigsten Begriffe einfach.
Anhand der Empfehlung des Gutachters entscheidet die TK über den Pflegegrad und informiert Sie über die Höhe der Pflegeleistungen. In der Regel dauert das höchstens 25 Arbeitstage (5 Wochen). Verschlechtert sich Ihr Zustand später, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen, online oder telefonisch. Gegen einen Bescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Über den Online-Pflegeantrag der TK. Dort geben Sie die wichtigsten Eckdaten zur betroffenen Person und zur Pflegesituation an und senden das Formular mit einem Klick an die TK-Pflegeversicherung. Danach meldet sich der Medizinische Dienst für einen Begutachtungstermin.
Ja, unter 040 460 66 16 00, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Auch der klassische Antrag per Post ist weiterhin möglich.
In der Regel höchstens 25 Arbeitstage, also 5 Wochen. Das ist zugleich die gesetzliche Frist (§ 18 SGB XI). Leistungen erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung, Kosten für Leistungen vor der Einstufung übernimmt die TK rückwirkend.
Von Ihnen bevollmächtigte Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte. Die Vollmacht sollte vorliegen, damit die TK Auskünfte erteilen und den Antrag bearbeiten darf.
Wenn Sie gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des Alltags nicht mehr selbstständig bewältigen können, und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Wer nur für kurze Zeit Hilfe braucht, gilt nicht als pflegebedürftig. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegraden nach Punkten.
Sofern sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen, online über den Pflege-Antrag der TK oder telefonisch unter 040 460 66 16 00. Es folgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, die Entscheidung dauert in der Regel höchstens 25 Arbeitstage.
Mit dem Pflegegrad haben Sie bei der TK auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Techniker Krankenkasse übernommen. Wie das über die TK läuft, lesen Sie auf unserer TK-Seite.
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