Sie merken, dass die Kraft im Alltag nachlässt – oder Sie kümmern sich um einen Menschen, der Hilfe braucht. Der erste Schritt zu Unterstützung ist der Pflegegrad. Bei der AOK beantragen Sie ihn mit dem „Antrag auf Pflegeleistungen“ bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Das Wort „Pflegestufe“ hören Sie noch oft, gemeint ist heute der Pflegegrad: Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen. Hier lesen Sie, wie der Antrag bei der AOK abläuft, was nach dem Antrag passiert und welche Fristen gelten.
Pflegegrad-Check startenWir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Die AOK besteht aus mehreren Landeskassen, deshalb unterscheiden sich die Formulare regional. Auf aok.de geben Sie Ihre Postleitzahl ein und bekommen das Formular Ihrer AOK. Alternativ stellen Sie den Antrag im Onlineportal „Meine AOK“. Es reicht, wenn Sie den Antrag kurz halten: Die AOK meldet sich, wenn Angaben fehlen.
Die AOK gewährt Pflegeleistungen erst ab dem Antragsdatum. Warten Sie deshalb nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind. Ein Anruf oder ein kurzer Brief mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“ genügt, das Datum zählt ab dann.
Stellen Sie den Antrag für Ihre Mutter, Ihren Vater oder eine andere Person, legen Sie eine gültige Vollmacht bei. Die AOK bittet ausdrücklich darum. Ohne Vollmacht darf die Kasse Ihnen keine Auskunft geben.
Die AOK-Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Der MD informiert die pflegebedürftige Person rechtzeitig über den Besuchstermin. Der Besuch findet in der Regel zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt. Bewertet wird die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose.
Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Wege außer Haus. Legen Sie Arztbriefe und Medikamentenpläne bereit. Wer im Alltag hilft, sollte beim Termin dabei sein.
Die AOK teilt Ihnen den Pflegegrad und die bewilligten Leistungen schriftlich mit. Gesetzlich muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI). Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein. Die Adresse steht im Begleitschreiben. In der Regel beauftragt die AOK dann den MD mit einem Zweitgutachten.
Den Pflegegrad. Die Pflegestufen 1 bis 3 wurden 2017 durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Viele Versicherte suchen noch nach „Pflegestufe beantragen AOK“, das Formular heißt heute aber „Antrag auf Pflegeleistungen“. Wer früher eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.
Ja, aber je AOK-Landeskasse ein eigenes. Auf aok.de wählen Sie über Ihre Postleitzahl Ihre AOK aus, dann erscheint das passende Formular zum Herunterladen. Wer lieber digital arbeitet, stellt den Antrag im Onlineportal „Meine AOK“.
Die versicherte Person selbst. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können das übernehmen, wenn eine Vollmacht vorliegt. Die AOK bittet darum, die Vollmacht direkt dem Antrag beizulegen.
Das Gesetz gibt der Pflegekasse höchstens 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 SGB XI). In dieser Zeit beauftragt die AOK den Medizinischen Dienst, der den Besuchstermin ankündigt und die Begutachtung durchführt. Die Leistungen werden ab dem Antragsdatum gewährt, die Wartezeit geht also nicht verloren.
Sie müssen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der sozialen Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Beides prüft die AOK anhand Ihres Antrags und des Gutachtens.
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein, die Adresse steht im Begleitschreiben. Es reicht zunächst ein kurzer Widerspruch, die Begründung können Sie nachreichen. Die AOK prüft erneut und beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit einem Zweitgutachten. Verschlechtert sich der Zustand später, beantragen Sie mit demselben Formular oder telefonisch eine Höherstufung.
Sobald der Pflegegrad da ist, haben Sie bei der AOK auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der AOK übernommen. Wie das über die AOK läuft, lesen Sie auf unserer AOK-Seite.
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