Pflegekassen müssen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende unentgeltliche Pflegekurse anbieten. Die Schulung kann als Gruppenkurs, digital oder auf Wunsch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Entscheidend ist ein Angebot, das zur konkreten Pflegesituation passt und praktische Übungen ermöglicht.
Unentgeltliches Angebot
Wichtig sind praktische Übungen und ein direkter Bezug zum Alltag.
Austausch, Grundwissen und gemeinsames Üben vor Ort
Ortsunabhängige Teilnahme, wenn das Thema online gut vermittelbar ist
Konkrete Handgriffe in der tatsächlichen Wohn- und Pflegesituation
Vor der Anmeldung Thema, Praxisanteil und Zielgruppe erfragen.
Ein guter Kurs verändert eine konkrete Handlung. Nachher wissen Sie nicht nur, dass rückenschonendes Arbeiten „wichtig“ ist, sondern haben eine Bewegung ausprobiert, eine Grifftechnik korrigiert oder den Einsatz eines Hilfsmittels verstanden.
Typische Inhalte sind:
Medizinische Behandlungspflege gehört in fachlich qualifizierte Anleitung. Ein allgemeines Video ist kein Ersatz, wenn eine individuelle Technik ärztlich oder pflegefachlich abgestimmt werden muss.
Gruppenkurse eignen sich für Grundlagen, Übungen und Austausch. Fragen Sie, wie groß die Gruppe ist und ob praktische Stationen vorgesehen sind.
Digitale Kurse lassen sich flexibel nutzen. Sie sind hilfreich für Wissen und Wiederholung, aber begrenzt, wenn Haltung oder Handgriffe individuell korrigiert werden müssen.
Häusliche Schulungen setzen direkt am Wohnumfeld an. Eine Pflegefachperson kann zeigen, wie ein vorhandenes Bett, Bad oder Hilfsmittel sicher genutzt wird. Nach § 45 SGB XI soll dieser Weg auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person möglich sein.
Kontaktieren Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Auch Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Kliniken oder Bildungsanbieter können im Auftrag der Kasse Kurse durchführen.
Ein Angehöriger hebt eine pflegebedürftige Person jeden Morgen aus einem niedrigen Sessel. Ein allgemeiner Rückenkurs kann Grundlagen vermitteln. Mehr Nutzen bringt wahrscheinlich eine häusliche Schulung: Ist der Sessel geeignet? Kann ein Aufstehhilfsmittel eingesetzt werden? Welche Bewegung kann die pflegebedürftige Person selbst übernehmen?
Das Ziel ist nicht, dass Angehörige immer mehr allein schaffen. Gute Schulung erkennt auch, wann zusätzliche professionelle Hilfe oder ein technisches Hilfsmittel nötig ist.
Notieren Sie eine Sache, die Sie ab morgen anders machen, und eine offene Frage für die Pflegeberatung. Prüfen Sie nach zwei Wochen: Ist die Handlung sicherer? Sind Schmerzen oder Unsicherheit geringer? Muss das Wohnumfeld angepasst werden?
Pflegekurse sollen Belastungen mindern und selbstständige Pflegefähigkeiten stärken. Sie sind keine Prüfung und begründen keine Pflicht, eine Tätigkeit zu übernehmen, die Sie körperlich oder fachlich überfordert.
Nein. Der Kurs richtet sich an Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen und auch Menschen, die sich für eine solche Pflegetätigkeit interessieren.
Die Pflegekasse organisiert oder beauftragt die Angebote. Klären Sie bei der Kasse der pflegebedürftigen Person, welche Kurse und häuslichen Schulungen sie bereitstellt.
Ja. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person sieht § 45 SGB XI eine Schulung in der häuslichen Umgebung vor.
Ja. Pflegekassen sollen digitale Kurse anbieten, müssen aber weiterhin auch Schulungen vor Ort ermöglichen.
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