Die Barmer macht den Weg zum Pflegegrad ungewöhnlich kurz: Den Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen Sie online in „Meine Barmer“, telefonisch oder mit einem PDF-Antrag per Post. Nach dem Eingang bietet die Barmer sofort einen Termin zur telefonischen Beratung an. Hier lesen Sie, welcher Antragsweg zu Ihnen passt, wie die Begutachtung abläuft und welche Fristen gelten.
Pflegegrad-Check startenWir übernehmen die gesamte Bürokratie und die Abstimmung mit der Pflegekasse für Sie.
Online: Mit dem Online-Pflegeantrag in „Meine Barmer“ füllen Sie den Neuantrag digital aus, dafür brauchen Sie ein Benutzerkonto. Telefonisch: Den Neuantrag und auch eine Höherstufung können Sie unter 0800 333 10 10 (kostenfrei) am Telefon stellen. Per Post: Den PDF-Antrag drucken Sie aus und schicken ihn mit Originalunterschrift an die Barmer Pflegekasse.
Pflegeleistungen gibt es ab dem Antragsdatum. Rufen Sie deshalb lieber heute an, als auf vollständige Unterlagen zu warten. Fehlt etwas, fragt die Barmer nach.
Sofort nach Eingang Ihres Erstantrags bietet die Barmer einen konkreten Termin zur telefonischen Beratung an. Nutzen Sie ihn: Notieren Sie vorab Ihre Fragen. Die Barmer stellt außerdem eine Broschüre mit einem Bogen zur Selbsteinschätzung bereit.
Der Medizinische Dienst oder ein anderer von der Barmer beauftragter Gutachter stellt fest, wie stark Sie eingeschränkt sind. In der Regel kommt eine Pflegefachkraft, ein Arzt oder ein unabhängiger Gutachter zum Hausbesuch. Halten Sie Befundberichte und Arzneimittelverordnungen bereit, und lassen Sie die Person dabei sein, die Sie im Alltag unterstützt.
Sobald das Gutachten bei der Barmer eingeht, entscheidet die Pflegekasse über den Antrag. Den Bescheid bekommen Sie schriftlich, zusammen mit einer Kopie des Gutachtens. Empfehlungen aus dem Gutachten, etwa zu Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln oder einer Reha, greift die Barmer automatisch auf. Gesetzlich gilt: spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18 SGB XI).
Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Legen Sie ihn zuerst formell ein, die Begründung können Sie nachreichen. Verschlechtert sich der Zustand später, stellen Sie den „Antrag auf Höherstufung oder Umstellung der Pflegeleistungen“, als PDF oder telefonisch.
Ja. Der Online-Pflegeantrag liegt in „Meine Barmer“, dafür brauchen Sie ein Benutzerkonto. Wer das nicht möchte, stellt den Neuantrag telefonisch unter 0800 333 10 10 oder schickt den ausgedruckten PDF-Antrag mit Originalunterschrift per Post.
Ja, die Barmer stellt den „Antrag auf Pflegeleistungen“ und den „Antrag auf Höherstufung oder Umstellung“ als PDF zum Herunterladen bereit. Wichtig: Jeder Antrag per Post braucht eine Originalunterschrift, bevor er an die Barmer Pflegekasse geht.
Die Barmer bietet Ihnen sofort nach Eingang des Erstantrags einen Termin zur telefonischen Beratung an. Danach begutachtet der Medizinische Dienst oder ein anderer beauftragter Gutachter, in der Regel bei einem Hausbesuch. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse und schickt Ihnen den Bescheid mit einer Kopie des Gutachtens.
Notieren Sie vorab Ihre Fragen und halten Sie Befundberichte und Arzneimittelverordnungen bereit. Die Barmer bietet dafür eine Broschüre mit einem Bogen zur Selbsteinschätzung an. Hilfreich ist außerdem ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: Es zeigt dem Gutachter, wobei Sie im Alltag Hilfe brauchen.
Gesetzlich höchstens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18 SGB XI). Die Barmer entscheidet, sobald das Gutachten eingeht. Die Leistungen gelten ab dem Antragsdatum, die Bearbeitungszeit geht Ihnen also nicht verloren.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Die Barmer empfiehlt, zunächst formell Widerspruch einzulegen, um die Frist einzuhalten, und die schriftliche Begründung danach nachzureichen: Warum sind Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden? Die Barmer prüft dann erneut.
Mit dem „Antrag auf Höherstufung oder Umstellung der Pflegeleistungen“ als PDF oder telefonisch unter 0800 333 10 10. Danach folgt eine erneute Begutachtung. Sinnvoll ist die Höherstufung, wenn der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung deutlich gestiegen ist.
Mit dem Pflegegrad haben Sie bei der Barmer auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, je nach Bedarf, von der Barmer übernommen. Wie das über die Barmer läuft, lesen Sie auf unserer Barmer-Seite.
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